Die Leitlinien sind Teil des FRA-Berichts zum Grundsatz der Nicht-Zurückweisung im gegenwärtigen Grenzmanagement ‘Scope of the principle of non-refoulement in contemporary border management: evolving areas of law’. Sie wurden auf der Grundlage von Konsultationen mit Sachverständigen erarbeitet, die am 14. März 2016 stattfanden. Mithilfe der Leitlinien können die Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen zum Schutz der Außengrenzen in Einklang mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung ergreifen. So dürfen Menschen nicht in Gebiete zurückgeführt werden, in denen ihnen Verfolgung oder anderer schwerwiegender Schaden drohen. Der Bericht enthält Vorschläge, die den Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer aus den Grundrechten erwachsenden Verpflichtungen beim Grenzschutz über ihre territorialen Grenzen hinaus helfen. Vorschläge sind unter anderem:
Der Bericht untersucht unterschiedliche Szenarien für Verletzungen des Grundsatzes der Nichtzurückweisung. Er beleuchtet dabei die Lage auf See, an den EU-Außengrenzen und in Drittländern. Für jedes Szenario skizziert der Bericht die Rechtsvorschriften, die derzeitigen Praktiken sowie Argumente für und gegen die Feststellung einer Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung. Beispielsweise können EU-Mitgliedstaaten, die Drittstaaten darum ersuchen, den Zustrom von Flüchtlingen in ihrem Auftrag zu verhindern, im Fall von Rechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden.