Sie referierte über die Zusammenhänge zwischen Grundrechts- und Verfahrensgarantien bei der Bestimmung des Alters.
Diese Präsentation und die anschließenden Diskussionen werden für eine überarbeitete Ausgabe der Veröffentlichung über Altersbestimmung ausgewertet, die das EASO 2013 herausgebracht hatte und in die eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten sowie eine Checkliste aufgenommen werden sollen, anhand derer nachgeprüft werden kann, dass bei der Anwendung von Verfahren zur Altersbestimmung das Kindeswohl gewahrt ist.
Auch Vertreter von Mitgliedstaaten und Nichtregierungsorganisationen nahmen an der Veranstaltung teil.