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Das EU-Migrationskonzept feinabstimmen, um die Grundrechte besser zu wahren

Die aktuelle Migrationssituation belastet die Mitgliedstaaten und führt zu lückenhaftem Grundrechtschutz von AsylbewerberInnen und MigrantInnen. Verzögerungen, Überbelegung und mangelnde Information untergraben die Rechte der MigrantInnen und insbesondere der Kinder. In ihren jüngsten Gutachten nimmt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) die Schutzdefizite unter die Lupe. Einen besonderen Schwerpunkt legt sie dabei auf den Hotspot-Ansatz der EU und darauf, wie sich vorgeschlagene Änderungen der Dublin-Bestimmungen auswirken, die festlegen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist.

In einigen Hotspots führen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge dazu, dass die Einrichtungen und Kommunalbehörden unter Druck geraten. Die MigrantInnen sind häufig in überfüllten Aufnahmestellen untergebracht, die nicht angemessen ausgestattet sind, um Frauen und Kinder vor Gewalt und Belästigung zu schützen. Die unzureichende Bereitstellung von Informationen führt zudem dazu, dass MigrantInnen verunsichert sind und kaum über ihre gesetzlichen Rechte Bescheid wissen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass unbegleitete Minderjährige vernachlässigt, Opfer von Gewalt oder „zu ihrer eigenen Sicherheit“ festgehalten und einer ineffektiven vorübergehenden Vormundschaft unterstellt werden.

In ihrem Gutachten zu Migrations-Hotspots schlägt die FRA einige Maßnahmen vor, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann: Verbesserung der Unterrichtung über die Verfahren und den Status der Anträge, um Spannungen zwischen den MigrantInnen abzubauen, sowie Bereitstellung von Übersetzungen und kindgerechten Informationen; kostenloser und uneingeschränkter Zugang zu Rechtsberatung; besserer Kinderschutz, beispielsweise durch die vorrangige Bearbeitung der Anträge unbegleiteter Minderjähriger, Sicherheitsüberprüfungen des Personals, individuelle Risikobeurteilungen und hinreichende Ressourcen für Vormünder; qualifiziertes, für die Arbeit mit Kindern geschultes Personal, um Opfer von Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt zu identifizieren; Vermeidung übermäßiger Inhaftnahmen von MigrantInnen, die rückgeführt werden sollen.

Die derzeitigen Dublin-Vorschriften legen fest, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist. Die Anwendung dieser Vorschriften kann jedoch bis zu elf Monate in Anspruch nehmen, sodass es zu Engpässen kommt und sich die missliche Lage der AntragstellerInnen und insbesondere der Kinder verschärft. Um die Vorschriften zu verbessern, legt die EU gegenwärtig Vorschläge für eine Neufassung der Verordnung vor.

In ihrem Gutachten zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Neufassung der Dublin-Verordnung auf Kinder unterstreicht die FRA die Notwendigkeit, an den bestehenden Standards für Kinderrechte festzuhalten. Dies soll gewährleisten, dass das Kindeswohl Berücksichtigung findet, das Recht der Kinder auf rechtliches Gehör und Information gewahrt bleibt und nicht nur gesetzliche VertreterInnen, sondern Vormünder bestellt werden. Der Aufrechterhaltung des Familienverbandes und dem Schutz unbegleiteter Minderjähriger sollte Vorrang eingeräumt werden. Zugleich muss ausreichend Zeit für gründliche Beurteilungen und eine umfassende Erhebung von Informationen vorgesehen werden, statt auf Schnellverfahren zurückzugreifen. Das bedeutet auch, dass neue Informationen über Familienangehörige berücksichtigt werden können und nicht auf vorgegebene Fristen gepocht wird.

Beide Gutachten erarbeitete die FRA auf Ersuchen des Europäischen Parlaments. Die Einschätzungen der FRA sollten in die Überarbeitung der Dublin-Verordnung einfließen und die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Grundrechte in den Hotspots in Griechenland und Italien besser zu schützen.

Sie ergänzen die regelmäßigen zusammenfassenden Berichte zu Grundrechtsanliegen im Zusammenhang mit der Migration in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten sowie die faktengestützten Empfehlungen der FRA. Hierzu zählt beispielsweise der jüngste Bericht über die Vermeidung von Rechtsverletzungen durch den Grenzschutz.

Im Jahr 2015 verabschiedete die EU ihre Europäische Migrationsagenda. Diese umfasste einen Hotspot-Ansatz, in dem Einrichtungen der EU die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen bei der reibungslosen Identifizierung und Registrierung von Migranten und der Abnahme von Fingerabdrücken unterstützen. Darüber hinaus sieht die Agenda vor, die Dublin-Vorschriften der EU zu überarbeiten, um ihre Wirksamkeit zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die aktuellen Herausforderungen in Angriff genommen werden.

Die FRA erarbeitet fachspezifische Gutachten, wenn sie entsprechende Beratungsersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Europäischen Kommission erhält. Diese Gutachten sind Teil der Unterstützung und Fachkenntnisse, die die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.