In diesen aktuellen Stellungnahmen, die vom Europäischen Parlament angefordert worden waren, hat die FRA mehrere Schutzdefizite in Bezug auf die Grundrechte untersucht, wobei sie einen besonderen Schwerpunkt auf den Hotspot-Ansatz der EU im Migrationsbereich und auf die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen der Dublin-Vorschriften der EU für die Bestimmung des Mitgliedstaats legt, der für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist.