Hier finden Sie die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung und den Themenschwerpunkt zur geschlechtsspezifischen Gewalt >>
Der FRA-Bericht beleuchtet eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, der Ermittlung der Opfer solcher Gewalt und dem Umgang mit den betroffenen Frauen und Mädchen. In diesem Zusammenhang nennt sie unter anderem den alarmierenden Mangel an Daten aus den Mitgliedstaaten über die Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die in der EU ankommen oder internationalen Schutz benötigen. Der Bericht weist auch darauf hin, dass die Nutzung gemeinsamer Toiletten und Duschen in den Aufnahmestellen und Wohneinrichtungen insbesondere abends und nachts für Frauen und Mädchen mit Gefahren verbunden ist. Zuweilen sind diese Räume nur über unbeleuchtete Korridore zugänglich und ihre Türen können nicht abgeschlossen werden. Dies setzt Frauen und Mädchen nicht nur einem erhöhten Risiko aus sondern führt auch dazu, dass sie sich nicht sicher fühlen.
Die Opfer melden Übergriffe nur selten, da sie sich häufig vor negativen Auswirkungen auf die Bearbeitung ihres Asylantrags oder vor Racheakten des Täters (insbesondere wenn es um häusliche Gewalt geht) fürchten. Hinzu kommt oft eine mangelnde Aufklärung über die den Opfern offenstehenden Möglichkeiten. In einigen EU-Mitgliedstaaten besteht die Gefahr, dass Opfer, die Aufnahmestellen unerlaubt verlassen, weil sie Angst haben oder angegriffen wurden, wegen einer Straftat verurteilt werden.
Geschlechtsspezifische Gewalt wird in verschiedenen Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU und der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Gewährung von Asyl und der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern berücksichtigt. Anhand der Daten aus den neun Mitgliedstaaten, die am meisten von den Migrationsströmen betroffen sind, hat die FRA jedoch Probleme im Zusammenhang mit der Ermittlung und dem Schutz weiblicher Flüchtlinge sowie dem Melden dieser Übergriffe festgestellt – Probleme, die die Mitgliedstaaten in Angriff nehmen sollten.
Die FRA weist auf folgende Probleme hin:
Um weibliche Flüchtlinge besser zu schützen, hat auch das Europäische Parlament kürzlich neue geschlechtsspezifische Leitlinien gefordert. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) durch die EU vorgeschlagen, das auch die Themen Migration und Asyl zum Gegenstand hat. Dieses Übereinkommen wurde bereits von 14 Mitgliedstaaten ratifiziert (28 haben es unterzeichnet) und bietet eine solide Rechtsgrundlage, um gegen Gewalt gegen Frauen vorzugehen.
Die Europäische Kommission ersuchte die FRA um die Erhebung von Daten über die grundrechtliche Situation der Neuankömmlinge in den Mitgliedstaaten, die besonders umfangreiche Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Datenerhebung erstreckte sich auf die folgenden Länder: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Schweden, Slowenien und Ungarn.
Seit September 2015 veröffentlicht die FRA jeden Monat einen Überblick über die Datenerhebung. Jeder dieser Berichte hat ein anderes Thema zum Gegenstand, wie beispielsweise
In diesem Monat ist geschlechtsspezifische Gewalt das Schwerpunktthema des monatlichen Überblicks; im Monat zuvor war es der Menschenhandel und Schleusung. Schwerpunkt des nächsten Monatsbericht werden lokale Gemeinschaften sein.