Press Release

Hohes Risiko für weibliche Flüchtlinge, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden

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Für Frauen und Mädchen, die vor Verfolgung oder Unruhen in ihren Heimatländern fliehen, besteht in Aufnahmestellen, während des Transits und bei ihrer Ankunft in der EU ein besonders hohes Risiko, Opfer körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt zu werden. Im Vorfeld des Weltflüchtlingstages, der am 20. Juni begangen wird, beleuchtet der jüngste zusammenfassende Bericht der FRA zu Grundrechtsanliegen im Zusammenhang mit der Migration die Notlage weiblicher Flüchtlinge in Aufnahmestellen und Wohneinrichtungen. Dieses Thema wird auch Gegenstand der Diskussionen über die Verbesserung des Flüchtlingsschutzes im Rahmen des viertägigen Grundrechte-Forums der FRA sein, das ebenfalls am 20. Juni beginnen wird.

Hier finden Sie die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung und den Themenschwerpunkt zur geschlechtsspezifischen Gewalt >>

Der FRA-Bericht beleuchtet eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, der Ermittlung der Opfer solcher Gewalt und dem Umgang mit den betroffenen Frauen und Mädchen. In diesem Zusammenhang nennt sie unter anderem den alarmierenden Mangel an Daten aus den Mitgliedstaaten über die Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die in der EU ankommen oder internationalen Schutz benötigen. Der Bericht weist auch darauf hin, dass die Nutzung gemeinsamer Toiletten und Duschen in den Aufnahmestellen und Wohneinrichtungen insbesondere abends und nachts für Frauen und Mädchen mit Gefahren verbunden ist. Zuweilen sind diese Räume nur über unbeleuchtete Korridore zugänglich und ihre Türen können nicht abgeschlossen werden. Dies setzt Frauen und Mädchen nicht nur einem erhöhten Risiko aus sondern führt auch dazu, dass sie sich nicht sicher fühlen.

Die Opfer melden Übergriffe nur selten, da sie sich häufig vor negativen Auswirkungen auf die Bearbeitung ihres Asylantrags oder vor Racheakten des Täters (insbesondere wenn es um häusliche Gewalt geht) fürchten. Hinzu kommt oft eine mangelnde Aufklärung über die den Opfern offenstehenden Möglichkeiten. In einigen EU-Mitgliedstaaten besteht die Gefahr, dass Opfer, die Aufnahmestellen unerlaubt verlassen, weil sie Angst haben oder angegriffen wurden, wegen einer Straftat verurteilt werden.

Geschlechtsspezifische Gewalt wird in verschiedenen Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU und der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Gewährung von Asyl und der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern berücksichtigt. Anhand der Daten aus den neun Mitgliedstaaten, die am meisten von den Migrationsströmen betroffen sind, hat die FRA jedoch Probleme im Zusammenhang mit der Ermittlung und dem Schutz weiblicher Flüchtlinge sowie dem Melden dieser Übergriffe festgestellt – Probleme, die die Mitgliedstaaten in Angriff nehmen sollten.

Die FRA weist auf folgende Probleme hin:

  • In den Aufnahmestellen erhalten die Betroffenen oft keine Informationen über geschlechtsspezifische Gewalt, die Meldung einschlägiger Übergriffe und die Stellen, bei denen Hilfe in Anspruch genommen werden kann.
  • Kein Mitgliedstaat erhebt Daten über gemeldete Übergriffe geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber weiblichen Flüchtlingen, die entweder neu angekommen sind oder internationalen Schutz benötigen.
  • Die Opfer schrecken vor einer Meldung der Vorfälle bei den für die Aufnahmestellen zuständigen Behörden oder der Polizei zurück. Die meisten Mitgliedstaaten haben Maßnahmen eingeleitet, um diesen Problemen zu begegnen. So werden beispielsweise Anhörungen von Frauen im Rahmen des Asylverfahrens durch geschulte Mitarbeiterinnen und Dolmetscherinnen in separaten Räumen und ohne den Ehemann durchgeführt. Des Weiteren werden Informationsmaterial und Beratungsgespräche sowie Räumlichkeiten angeboten, zu denen ausschließlich Frauen und Mädchen Zutritt haben.
  • In annähernd der Hälfte der Mitgliedstaaten gibt es Leitlinien oder Verfahren für die Ermittlung der Opfer und den Umgang mit ihnen. Diese sind jedoch nicht in allen Fällen wirksam und häufig fehlt es an einschlägigen Schulungen.
  • Alle Mitgliedstaaten führen Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und zum Opferschutz durch. In aller Regel zählen hierzu die separate Unterbringung neu angekommener unbegleiteter Migrantinnen und der Zugang der Opfer zu Frauenhäusern. In einigen Fällen können die Opfer auch medizinische und psychosoziale Unterstützung in Anspruch nehmen und haben die Möglichkeit, Vorfälle von Gewalt zu melden. Die Schutz- und Präventionsmaßnahmen sind jedoch in den wenigsten Fällen umfassend und nur selten koordiniert.
  • Die meisten Mitgliedstaaten sehen keine speziellen Verfahren für minderjährige Opfer von Gewalt vor.
  • In einigen Mitgliedstaaten erhalten die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt in Aufnahmestellen keinen juristischen Beistand oder es gibt keine angemessene Übersetzung.

Um weibliche Flüchtlinge besser zu schützen, hat auch das Europäische Parlament kürzlich neue geschlechtsspezifische Leitlinien gefordert. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) durch die EU vorgeschlagen, das auch die Themen Migration und Asyl zum Gegenstand hat. Dieses Übereinkommen wurde bereits von 14 Mitgliedstaaten ratifiziert (28 haben es unterzeichnet) und bietet eine solide Rechtsgrundlage, um gegen Gewalt gegen Frauen vorzugehen.

Die Europäische Kommission ersuchte die FRA um die Erhebung von Daten über die grundrechtliche Situation der Neuankömmlinge in den Mitgliedstaaten, die besonders umfangreiche Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Datenerhebung erstreckte sich auf die folgenden Länder: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Schweden, Slowenien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA jeden Monat einen Überblick über die Datenerhebung. Jeder dieser Berichte hat ein anderes Thema zum Gegenstand, wie beispielsweise

  • erstmalige Registrierung und Beantragung von Asyl unter besonderer Berücksichtigung der Situation schutzbedürftiger Personen;;
  • Strafverfahren, die aufgrund von Vergehen im Zusammenhang mit illegalem Grenzübertritt eingeleitet werden;
  • Schutz von Kindern;
  • Aufnahmebedingungen für Neuankömmlinge unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen;
  • Zugang zur Gesundheitsversorgung;
  • Reaktionen der Öffentlichkeit wie Kundgebungen zur Unterstützung, humanitäre Hilfsangebote oder ehrenamtliche Tätigkeit;
  • rassistische Vorfälle wie z. B. Demonstrationen, Online-Hassreden oder Hassverbrechen.

In diesem Monat ist geschlechtsspezifische Gewalt das Schwerpunktthema des monatlichen Überblicks; im Monat zuvor war es der Menschenhandel und Schleusung. Schwerpunkt des nächsten Monatsbericht werden lokale Gemeinschaften sein.