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Veränderungen bewirken: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

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Das richtungsweisende Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) hat weitreichende Veränderungen auf rechtlicher und politischer Ebene in ganz Europa bewirkt. In Anerkennung dieser Errungenschaften feiert die EU anlässlich des Europäischen Tages der Menschen mit Behinderungen das 10-jährige Bestehen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat Bilanz über die Auswirkungen der Konvention in der EU und ihren Mitgliedstaaten gezogen und die Entwicklungen in ihrem Positionspapier zu Reformen im Zusammenhang mit der BRK, und in ihrem Grundrechte-Bericht untersucht.

Acht Mitgliedstaaten haben in den vergangenen zehn Jahren Maßnahmen ergriffen, um zu erreichen, dass Menschen mit Behinderungen größere Unabhängigkeit erlangen und ihre Wünsche und Präferenzen respektiert werden. Hierfür wurde die stellvertretende Entscheidungsfindung durch Gesetze und politische Maßnahmen ersetzt, um Menschen mit Behinderungen gesetzlich gleichzustellen. Darüber hinaus haben mehr als zehn Mitgliedstaaten in den letzten zwei Jahren BRK-relevante Strategien und Aktionspläne verabschiedet.

Die EU selbst hat die Konvention unterzeichnet und ebenfalls Maßnahmen ergriffen, um ihre Verpflichtungen daraus zu erfüllen. Sie hat im Rahmen des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds die Finanzierungsvorschriften der EU geändert, um sicherzustellen, dass Verbesserungen bei der Barrierefreiheit eine Voraussetzung für Finanzhilfen sind. Um Behindertenorganisationen eine Stimme zu geben, müssen in den Mitgliedstaaten zivilgesellschaftliche Organisationen nun ebenfalls in die Planung, Umsetzung und Überwachung solcher EU-finanzierter Projekte einbezogen werden.   

Zudem hat das Europäische Parlament erst vor zwei Monaten eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites öffentlicher Stellen angenommen. Darüber hinaus erörtert der Rat der Europäischen Union zur Zeit einen Vorschlag der Europäischen Kommission für einen umfassenderen Rechtsakt zur Barrierefreiheit.

Dies sind einige der Maßnahmen, welche die EU ergreift, um den vom BRK-Ausschuss der Vereinten Nationen im Jahr 2015 ausgesprochenen Empfehlungen Rechnung zu tragen. Weitere Maßnahmen werden folgen, einige davon im Zuge der Aktualisierung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020, die Ende 2016 veröffentlicht wird.

Unter dem Vorsitz der FRA wird der Rahmen der EU zur Behindertenrechtskonvention als Orientierung für die EU bei der Umsetzung der BRK dienen.

Die Konvention hat aber einen noch viel größeren Wirkungsbereich. Sie ist treibende Kraft dafür, Behinderungen weltweit vom Ansatz der Grundrechte aus zu begegnen. Der neue auf 15 Jahre ausgelegte Plan der Vereinten Nationen für die globale Entwicklung – die Ziele für nachhaltige Entwicklung – berücksichtigt erstmalig die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere greift er folgende vier Bereiche heraus: integrative Bildung, Abbau von Ungleichheiten, Förderung von Vollbeschäftigung und Sicherstellung der Barrierefreiheit für alle. Anhand der Daten, die zur Verfolgung der erzielten Fortschritte erhoben werden, lässt sich auch speziell feststellen, inwiefern sich die Situation für Menschen mit Behinderungen verbessert hat.

In nur 10 Jahren hat die BRK bereits einen außerordentlichen Beitrag zur Verbesserung der Rechte und des Lebens von Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU geleistet. Da der integrierte Überprüfungsmechanismus der Konvention in immer mehr Ländern Effekt zeigt, wird die Konvention auch künftig Veränderungen bewirken und Menschen mit Behinderungen weiter stärken.