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Abwägung der Meinungsfreiheit in der heutigen Zeit

In einer gut funktionierenden Demokratie ist die freie Meinungsäußerung ein unabdingbares Grundrecht, das seinerseits eine Vielzahl anderer Rechte ermöglicht. Dies erklärte der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty, in seiner Rede am 1. Dezember vor dem Menschenrechtsausschuss des polnischen Dachverbands der Rechtsanwälte in Warschau. Er ging auf einige der Herausforderungen ein, die heutzutage mit der Wahrung dieses Rechts verbunden sind – in einer Zeit, in der Förderung und Schutz der Menschenrechte in einigen Teilen Europas nachzulassen scheinen.

Um einige der Herausforderungen zu veranschaulichen, verwies er auf das Beispiel der Medienfreiheit. O’Flaherty berichtete, dass „Medien vielerorts behindert, mit einem Maulkorb versehen und zum Schweigen gebracht werden“. Zudem warnte er, dass monopolistische Tendenzen in den Medienmärkten ebenfalls dazu beitrügen, die journalistische Freiheit unter Druck zu setzen.

Die Meinungsfreiheit hat allerdings auch ihre Grenzen. Bei jeglicher Beschränkung sind jedoch Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung zu beachten. Der FRA-Direktor betonte die rechtliche Notwendigkeit, bestimmte extreme Formen von Hassreden gesetzlich zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Wie die FRA in ihren Arbeiten wiederholt gezeigt hat, sind Hassreden sowohl im Internet als auch außerhalb des Internets ein immer häufiger auftretendes, besorgniserregendes Phänomen, das von Frauen bis zu Minderheiten breite Schichten der Bevölkerung betrifft. 

O‘Flaherty verwies auf die Stellungnahmen regionaler und internationaler Überwachungsgremien und der FRA, die sich mit der Bekämpfung von Hassreden beschäftigen. Sie fordern etwa Gesetzesreformen, Strafverfolgung, Förderung eines verantwortungsvollen Journalismus und Investitionen in Bewusstseinsbildung und Information der Öffentlichkeit über den Wert des Rechts der Meinungsfreiheit.

Derartige Maßnahmen sollten in einen größeren Zusammenhang gestellt werden. Eingebettet in ein umfassenderes Engagement, müssen sie Teil umfassenderer Investitionen in den Aufbau einer Gesellschaft sein, „die für die Werte der Menschenrechte eintritt: einer Gesellschaft, die sich für Gleichheit engagiert, die Vielfalt würdigt und die eine faire und unabhängige Justiz ihr Eigen nennt.“

Der FRA-Direktor sprach seine Wertschätzung für viele wichtige Polinnen und Polen aus, die einen Beitrag zur globalen Menschenrechtsbewegung geleistet haben. Er rief die Anwesenden dazu auf, ihren Anteil an der Fortsetzung dieser Bemühungen zu leisten und dabei zu helfen, diese Rechte in Europa zu fördern und zu schützen. Hierzu gehört die Unterstützung der nationalen Infrastruktur im Menschenrechtsbereich, insbesondere von unabhängigen Gerichten, wirksamen nationalen Menschenrechtsstellen und einer lebendigen Zivilgesellschaft. Er wandte sich direkt an die anwesenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und bezeichnete sie als „vorrangige Hüter des Rechtssystems zur Wahrung der Menschenrechte, die dieses Rechtssystem verteidigen und fördern müssen, die auf Gefährdungen dieses Systems achten und darauf hinwirken müssen, dass es weiterentwickelt wird, um mit dem Wandel in den Gesellschaften Schritt zu halten.“

Abschließend zitierte er den polnischen Papst Johannes Paul II als einen führenden Verfechter der Menschenrechte, der zur Bedeutung der Menschenrechte geäußert hatte:

„Ungeachtet ihres konkreten sozialen und geschichtlichen Umfelds sind alle Menschen mit der gleichen Würde ausgestattet, die nicht gemindert, nicht verletzt oder zerstört werden darf, die vielmehr gewahrt und geschützt werden muss.“