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FRA: Schärfere Sicherheitsvorkehrungen, wenn minderjährigen MigrantInnen Fingerabdrücke abgenommen werden

Der Vorschlag, die Bestimmungen für die großangelegte Biometrik-Datenbank der EU (Eurodac) zu überarbeiten, kann die Rechte minderjähriger MigrantInnen gefährden oder stärken, heißt es im aktuellen Gutachten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Das Gutachten untersucht die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf Kinder und regt an, größeres Gewicht auf den Schutz der Kinder zu legen. Es zeigt auf, dass zum Schutz dieser besonders gefährdeten Gruppe von MigranInnen bessere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Kinder nicht zur Abgabe der Fingerabdrücke gezwungen werden, dass sie verstehen, was mit ihnen passiert, und begreifen, dass ihr Recht auf Asyl nicht beeinträchtigt wird.

Eurodac wurde eingerichtet, um dabei zu helfen zu bestimmen, welcher EU-Mitgliedstaat Asylanträge auf internationalen Schutz prüfen sollte. Derzeit sind darin die Fingerabdrücke gespeichert, die alle Asylsuchenden und MigrantInnen, die an den Außengrenzen der EU festgenommen wurden, abgeben müssen. Anhand der Datenbank können die Mitgliedstaaten prüfen, ob jemand bereits in einem anderen Land Asyl beantragt hat oder beim Überschreiten der Außengrenzen der EU festgenommen wurde. Strafverfolgungsbehörden können ebenfalls auf die Datenbank zugreifen, um Hilfe bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zu erhalten.

Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der Eurodac-Verordnung vorgeschlagen und möchte ihren Anwendungsbereich erweitern, damit Eurodac auch zur Bekämpfung irregulärer Einwanderung und Weiterreise innerhalb der EU eingesetzt werden kann. Dabei würden nicht nur Fingerabdrücke und grundlegende Daten wie Geschlecht und Mitgliedstaat gespeichert werden, sondern auch Gesichtsbilder und personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten würden über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden (zehn Jahre bei Antragstellern auf internationalen Schutz und fünf Jahre bei Personen, die festgenommen wurden) und das Alter für die Datenerfassung von Kindern würde von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt werden.

Das Europäische Parlament hat die FRA ersucht, ein Gutachten über die grundrechtlichen Auswirkungen der Vorschläge auf Kinder abzugeben. Nachstehend einige der Vorschläge, die sicherstellen sollen, dass die Verordnung vollumfänglich im Einklang mit der Charta für Grundrechte der EU und internationalen Menschenrechtsverträgen steht:

  • Vermeidung von Zwang bei der Abnahme von Fingerabdrücken, die zudem auf kindgerechte und geschlechterdifferenzierte Weise erfolgen sollte – hier könnte die von der FRA erstellte Checkliste zur Abnahme von Fingerabdrücken Hilfe leisten;
  • angemessenes Informieren der Kinder in einer altersgerechten Weise, damit sie verstehen, was passiert und warum;
  • Die Identifizierung und der Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel oder vermisst sind, sollten als Ziel in den Vorschlag aufgenommen werden. Zur Förderung der Familienzusammenführung sollten auch Informationen über familiäre Bindungen erfasst werden;
  • Aufrechterhaltung der bestehenden Bestimmungen zur Zugangsbeschränkung für Strafverfolgungsbehörden. Die derzeit geltenden Bestimmungen sehen vor, dass ein Zugriff nur möglich ist, wenn zuvor bereits andere Datenbanken abgefragt wurden und Hinweise vorliegen, dass die Einsicht in die Datenbank bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität von Nutzen sein könnte;
  • Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, indem die Abfrage von Eurodac nur Strafverfolgungsbehörden, die für die Bekämpfung von Kinderhandel zuständig sind, sowie Europol gestattet wird;
  • Stärkung der Sicherheitsvorkehrungen beim Austausch von Eurodac-Daten mit Drittländern, um Antragsteller und ihre Familien vor Schaden im Herkunftsland zu schützen und sicherzustellen, dass nach dem Erlass der endgültigen Rückkehrentscheidung nur notwendige Daten ausgetauscht werden;
  • Aufnahme der Möglichkeit, Daten im Rahmen einer regelmäßigen Datenüberprüfung zu ändern und zu berichtigen, um die sachliche Richtigkeit der Daten zu verbessern. Dies würde auch Schutz vor potenziellen falschen Treffern bieten;
  • sorgfältige Bewertung der Auswirkungen einer Verarbeitung von Gesichtsbildern auf die Grundrechte, bevor Gesichtserkennungstechnologien zum Einsatz kommen. Die FRA könnte bei dieser Bewertung behilflich sein. Darüber hinaus sollte die Zuverlässigkeit solcher Bilder bei jungen Kindern über einen längeren Zeitraum bewertet werden;
  • Bewertung des Mehrwerts, den eine Erweiterung der Zielsetzung von Eurodac um die Bekämpfung irregulärer Einwanderung bieten würde, angesichts anderer bestehender und geplanter IT-Systeme, die ebenfalls solche Zielsetzungen verfolgen;
  • Ersetzung des Begriffs „illegale Einwanderung“ durch „irreguläre Einwanderung“ im gesamten Vorschlag, um den Gebrauch kriminalisierender Sprache zu vermeiden.

Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu konkreten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Unterstützung und Fachkenntnisse, die die FRA den Institutionen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.