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Grundrechtsprobleme von Migrantinnen und Migranten bestehen weiter

Jonathan Stutz / Adobe Stock
Dem jüngsten Monatsbericht der FRA zufolge gibt es in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten für Migrantinnen und Migranten zusätzlich zu bereits bekannten nun auch neue Probleme. Überbelegung, die Internierung insbesondere von Minderjährigen sowie lange Wartezeiten bei der Bearbeitung von Asylanträgen sind nur einige der beschriebenen Probleme.

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Die Betrachtung der Lage in 14 EU-Mitgliedstaaten macht grundrechtliche Bedenken deutlich, die im neuesten Überblicksbericht dargelegt sind. Einige davon sind:

  1. Die Lebensbedingungen in einigen Aufnahmeeinrichtungen sind weiter unzureichend. Dies hängt zum Teil mit Überbelegungen zusammen, insbesondere an einigen Hotspots.
  2. Der Kinderschutz bereitet an einigen Orten weiterhin Probleme. Anlass zur Sorge geben seit Neuestem etwa die Pläne eines Mitgliedstaats, alle asylsuchenden unbegleiteten Minderjährigen in Jugendvollzugsanstalten zu überführen.
  3. In einigen Grenzregionen kommt es weiterhin zu schlechter Behandlung. Die berichteten Probleme reichen von Zurückweisungen und der Einreiseverweigerung für Asylsuchende über die unsachgemäße Abwicklung der Aufnahmeverfahren und fehlende Aufklärung über die Asylverfahren bis hin zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Transitzonen während der Abwicklung der langwierigen Asylverfahren.
  4. An vielen Orten fehlt es weiterhin an Unterstützung. Dies betrifft etwa den unzulänglichen Zugang zur Rechtshilfe, lange Wartezeiten bei der Bearbeitung von Asylanträgen, unzureichende Angebote für die psychische Betreuung sowie praktische und rechtliche Barrieren bei der Familienzusammenführung.
  5. Es gibt weiterhin Berichte über Fälle von Rassismus, Hasskriminalität und Hetze gegenüber Migrantinnen und Migranten. Die zunehmende Nutzung von Online-Plattformen für die Verbreitung von Hassreden und Falschinformationen über Asylsuchende ist eine alarmierende Entwicklung.

Die FRA wurde von der Europäischen Kommission gebeten, Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten zu erheben, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte beziehen sich auf 14 Mitgliedstaaten: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakei, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte zu Migrationsfragen.