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Besorgniserregende Entwicklungen: Regierungen verfolgen in Migrationsfragen zunehmend einen harten Kurs

© miklyxa, Adobe Stock, 2018
Laut dem jüngsten regelmäßigen Bericht der FRA zu Grundrechtsanliegen im Zusammenhang mit Migration geben die Entwicklungen in der EU weiterhin Anlass zur Sorge, da einige Regierungen in Migrationsfragen zunehmend einen harten Kurs verfolgen. Die Bedingungen in den Aufnahmestellen der Hotspots sind nach wie vor problematisch und auch an den Grenzen gilt es noch immer, vielfältige Herausforderungen zu bewältigen.

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Österreich, das am 1. Juli den Ratsvorsitz übernommen hat, erklärte die Migration zu einer seiner zentralen Prioritäten. Unter dem Motto „Ein Europa, das schützt“ wird der Schwerpunkt auf der Schaffung eines resilienten und strengen Asyl- und Migrationssystems liegen, mit dem unkontrollierte Migrationsbewegungen verhindert werden. Einer Pressemitteilung des Innenministeriums zufolge wird in diesem Zusammenhang auch über Rückführungszentren in Drittstaaten nachgedacht. In seiner Rede beim „Europa-Forum Wachau“ forderte der österreichische Kanzler, Frontex mit umfangreicheren finanziellen Mitteln und einem umfassenderen Mandat auszustatten. Er schlug unter anderem vor, es Frontex zu ermöglichen, mit Drittstaaten, insbesondere nordafrikanischen Staaten, zu verhandeln und dort tätig zu werden, um die Menschen davon abzuhalten, sich auf den Weg nach Europa zu begeben. Der UNHCR appellierte an den österreichischen Ratsvorsitz, den Zugang Schutzsuchender zum Hoheitsgebiet der EU sicherzustellen und das Recht auf Asyl zu gewährleisten.

Italiens neue Regierung hat ihre Haltung in der Frage der Aufnahme von auf See geretteten Migranten geändert. Dementsprechend wurde mehreren Schiffen die Einfahrt in italienische Häfen verwehrt. Beispielsweise verweigerte die Regierung am 10. Juni dem Rettungsschiff Aquarius mit mehr als 600 Migranten an Bord die Anlegeerlaubnis. Am 20. Juni wurde einem an einer Rettungsaktion der italienischen Küstenwache (Maritime Rescue Coordination Centre) beteiligten dänischen Containerschiff erst nach viertägigem Warten die Einfahrt in den Hafen von Pozzallo gestattet. Nachdem sich Italien geweigert hatte, die Passagiere der Lifeline an Land gehen zu lassen, konnte das Rettungsschiff einer deutschen NRO schließlich am 27. Juni in Malta anlegen, nachdem acht Länder die Aufnahme der 234 geretteten Migranten zugesagt hatten. Der Open Arms, einem spanischen NRO-Schiff, das auf dem Mittelmeer 59 in Libyen aufgebrochene Migranten gerettet hatte, verweigerte Italien Medienberichten zufolge am 30. Juni die Anlegeerlaubnis. Die Associazione Studi Giuridici sull’Immigrazione (Vereinigung für juristische Migrationsstudien, ASGI) protestierte gegen die Entscheidung der italienischen Regierung und erklärte, diese verstoße gegen internationale Verpflichtungen.

Der deutsche Innenminister stellte einen Masterplan Migration vor, in dem unter anderem „Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung“ vorgesehen sind. Beispielsweise wird in diesem Plan erneut auf die Bedeutung sogenannter „AnkER-Zentren“ (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren) hingewiesen. In diesen geplanten Zentren sollen Asylsuchende registriert, bis zur Entscheidung über ihren Antrag untergebracht und anschließend gegebenenfalls rückgeführt werden. Darüber hinaus sieht der Plan einen verstärkten Schutz der EU-Außengrenzen und „Ausschiffungsplattformen“ in Nordafrika vor. Zudem werden im Masterplan Transitzentren an der deutsch-österreichischen Grenze sowie die Zurückweisung von Dublin-Rückkehrern an den Grenzen gefordert – ein Standpunkt, der von den übrigen Mitgliedern der Regierungskoalition nicht unterstützt wird. NRO haben den Plan wegen seiner Ausrichtung auf Vorschriften und Sanktionen verurteilt. Der Bundespräsident kritisierte die „Verrohung der Sprache“ im Asylstreit innerhalb der Regierung.

In Griechenland sind die Aufnahmezentren in den Hotspots auf den Inseln Lesbos, Samos und Chios nach wie vor stark überfüllt, obwohl die Zahl der Neuankömmlinge zurückgeht.

Das ungarische Parlament verabschiedete die siebte Änderung des Grundgesetzes sowie das sogenannte „Stop-Soros“-Gesetzespaket, mit dem das Ausländer-, das Asyl- und das Polizeigesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden. Die neuen Rechtsvorschriften verbieten die Ansiedlung nichteuropäischer Zuwanderer in Ungarn, schränken das Recht auf Asyl weiter ein und sehen die Einführung eines neuen Rechtsinstituts vor, das Aufenthaltsverbote für ein bestimmtes Gebiet des Landes ermöglicht. Darüber hinaus wird die „Beihilfe zur illegalen Einwanderung“ unter Strafe gestellt. Jede Form der Unterstützung von Migranten, die illegal nach Ungarn eingereist sind, stellt eine Straftat dar, die mit vorübergehender Inhaftierung und in schweren Fällen (wie z. B. bei materieller Unterstützung illegaler Migranten oder im Falle von Organisationen oder Personen, die innerhalb der acht Kilometer breiten Zone entlang der Grenze tätig werden oder regelmäßig Unterstützung leisten) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Die Venedig-Kommission des Europarates kritisierte zentrale Bestimmungen der Gesetze, da sie die rechtmäßige Arbeit der NRO in gravierendem Maße behindern.

Die Agentur erhebt Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten, die besonders umfangreiche Migrationsströme zu verzeichnen haben. Gegenstand dieses Berichts sind die folgenden 14 Mitgliedstaaten: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte zu Migrationsfragen.