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Die fünf wichtigsten Migrationsprobleme, die dringend gelöst werden müssen

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Obwohl die Zahl der Asylsuchenden in Teilen der EU zurückgehen, bleiben dringende Probleme im Bereich der Migration bestehen. Dies ist dem neuesten FRA-Bericht zu Grundrechtsfragen im Zusammenhang mit Migration zu entnehmen. Der Bericht untersucht, wie sich die Situation in den vergangenen zwei Jahren entwickelte, und benennt Schwierigkeiten bei der Grenzüberschreitung und der Gewährung von Asyl sowie mit unangemessenen Aufnahmebedingungen, Mängeln beim Schutz unbegleiteter Minderjähriger und Inhaftierung von Migrantinnen und Migranten.

Zum Bericht über die fünf bestehenden Herausforderungen>>

Die fünf wichtigsten weiterhin bestehenden Probleme nach zweijähriger Untersuchung durch die FRA sind:

  1. Strenge Grenzverwaltung: Trotz eines spürbaren Rückgangs der Zahlen neu ankommender Asylsuchender in einigen Mitgliedstaaten hat sich die Grenzverwaltung in den meisten EU-Mitgliedstaaten verschärft. Einige Staaten haben wieder Grenzkontrollen eingeführt und während des ganzen Jahres 2017 beibehalten. Migrantinnen und Migranten berichteten auch über Misshandlungen durch Polizei und Grenzbedienstete. Auch wurde es einigen Migrantinnen und Migranten verweigert, Schutz zu beantragen.
  2. Unangemessene Unterbringungsbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen bestanden sogar in einigen Mitgliedstaaten, in denen die Zahlen der Asylsuchenden zurückgingen. Auch Gewalt gegen Frauen und Mangel an professioneller Unterstützung gefährdeter Personen wie Kinder und Traumaopfer sind weiterhin ein Problem.
  3. Restriktive Asylverfahren in Grenz- oder Transitzonen sowie Verzögerungen bei der Registrierung von Anträgen. Problematisch waren außerdem langwierige Verfahren und nicht ausreichend Zeit zur Bewertung der Anträge. In vielen EU-Mitgliedstaaten hatten Migrantinnen und Migranten unzureichenden Zugang zu rechtlicher Unterstützung, Übersetzung und Informationen.
  4. Unbegleitete Minderjährige blieben ohne Schutz trotz rückläufiger Zahlen. In den meisten Mitgliedstaaten waren die Qualität der Aufnahmeeinrichtungen für Minderjährige, die Bestellung von Betreuerinnen oder Betreuern, der Zugang zu Asylverfahren und Hindernisse bei der Familienzusammenführung weiterhin die Hauptprobleme. Viele Minderjährige erhielten keine oder kaum Schulbildung.
  5. Eine Inhaftierung von Migrantinnen und Migranten sollte erst erfolgen, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Allerdings bleiben der Mangel an rechtlicher Unterstützung und Information während der Inhaftierung, unangemessene Bedingungen und unmenschliche Behandlung sowie die Inhaftierung von gefährdeten Personen weiterhin im Fokus der Problematik.

Der Bericht zeigt auch, dass sich die Asylsysteme und die fachlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Migrationsbereich seit dem Höhepunkt der Migrationswelle 2015 verbessert haben.

Außerdem listet der Bericht die drei wichtigsten Probleme in jedem der erfassten Mitgliedstaaten auf.

Die FRA erhebt Daten über die Grundrechtssituation in den Mitgliedstaaten, die besonders umfangreiche Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte werden für 14 Mitgliedstaaten vorgelegt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakei, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte zu Migrationsfragen.