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Fünf Prioritäten für die Arbeit der FRA

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat ihren Fünfjahres-Strategieplan für den Zeitraum 2018 bis 2022 veröffentlicht. Dieser Plan wird dazu beitragen, dass die FRA weiterhin als einzigartiges und unabhängiges Referenz- und Exzellenzzentrum zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in der EU anerkannt wird.

Die Prioritäten basieren auf den Ergebnissen der unabhängigen externen Bewertung der Agentur, die 2017 bei den wichtigsten Partnerinnen und Partnern sowie Interessensvertreterinnen und -vertretern der FRA durchgeführt wurde. In der Bewertung wurde hervorgehoben, wie sehr die Interessensvertreterinnen und -vertreter die hochwertige Unterstützung im Bereich Menschenrechte schätzen, die die Agentur durch ihre solide Faktengrundlage und ihr gründliches Fachwissen leistet.

Für die Zukunft legt die Strategie FRA 2018-2022 fünf Prioritätsbereiche fest, an denen sich die Arbeit der Agentur jedes Jahr orientieren wird. Hierzu gehören:

  1. Erkennung von Trends: Vergleichsdaten sammeln und analysieren;
  2. Beitrag zu einer besseren Rechtsetzung und -umsetzung: unabhängige Beratung bereitstellen;
  3. Unterstützung von politischen Reaktionen, die mit den Rechten in Einklang stehen: Unterstützung und Fachwissen in Echtzeit bereitstellen;
  4. Wirksame Förderung von Rechten, Werten und Freiheiten;
  5. Stärkung der Zusammenarbeit mit nationalen und lokalen Menschenrechtsakteuren: mit den Unterstützungsgemeinschaften zusammenarbeiten.

Außerdem beschreibt der Plan die strategischen Ziele und Hauptaktivitäten der FRA in jedem der Prioritätsbereiche. Hierzu gehören u. a. die fortgesetzte Nutzung groß angelegter quantitativer Erhebungen und die Analyse der Vergleichsdaten; die Bereitstellung von Unterstützung und Fachwissen zu Grundrechtsfragen für EU-Einrichtungen und nationale Behörden; die fortgesetzte Unterstützung vor Ort, um im Umgang mit Grundrechtsherausforderungen einen unterstützenden Beitrag zu leisten; Sensibilisierungsmaßnahmen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie die Analyse von Herausforderungen und Bedrohungen für die Rolle und den verfügbaren Raum der Zivilgesellschaft in der EU.

Zur Entwicklung des FRA-Strategieplans trugen auch interne Fachleute der Agentur bei. Er wurde vom Verwaltungsrat der FRA nach strategischen Erörterungen mit seinen Mitgliedern angenommen. Der Verwaltungsrat setzt sich aus unabhängigen, von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europarat ernannten Menschenrechtsexpertinnen und -experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission zusammen.