Die Prioritäten basieren auf den Ergebnissen der unabhängigen externen Bewertung der Agentur, die 2017 bei den wichtigsten Partnerinnen und Partnern sowie Interessensvertreterinnen und -vertretern der FRA durchgeführt wurde. In der Bewertung wurde hervorgehoben, wie sehr die Interessensvertreterinnen und -vertreter die hochwertige Unterstützung im Bereich Menschenrechte schätzen, die die Agentur durch ihre solide Faktengrundlage und ihr gründliches Fachwissen leistet.
Für die Zukunft legt die Strategie FRA 2018-2022 fünf Prioritätsbereiche fest, an denen sich die Arbeit der Agentur jedes Jahr orientieren wird. Hierzu gehören:
Außerdem beschreibt der Plan die strategischen Ziele und Hauptaktivitäten der FRA in jedem der Prioritätsbereiche. Hierzu gehören u. a. die fortgesetzte Nutzung groß angelegter quantitativer Erhebungen und die Analyse der Vergleichsdaten; die Bereitstellung von Unterstützung und Fachwissen zu Grundrechtsfragen für EU-Einrichtungen und nationale Behörden; die fortgesetzte Unterstützung vor Ort, um im Umgang mit Grundrechtsherausforderungen einen unterstützenden Beitrag zu leisten; Sensibilisierungsmaßnahmen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie die Analyse von Herausforderungen und Bedrohungen für die Rolle und den verfügbaren Raum der Zivilgesellschaft in der EU.
Zur Entwicklung des FRA-Strategieplans trugen auch interne Fachleute der Agentur bei. Er wurde vom Verwaltungsrat der FRA nach strategischen Erörterungen mit seinen Mitgliedern angenommen. Der Verwaltungsrat setzt sich aus unabhängigen, von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europarat ernannten Menschenrechtsexpertinnen und -experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission zusammen.