Aktuelle Nachricht

Grenzüberschreitungen bleiben für Migrantinnen und Migranten in einigen Mitgliedstaaten problematisch

Wie aus dem jüngsten Bericht der FRA zu Grundrechtsfragen im Zusammenhang mit Migration hervorgeht, werden in mehreren Mitgliedstaaten immer noch striktere Grenzschutzmaßnahmen angewandt. Die Zurückweisung von Asylsuchenden und die Verweigerung der Einreise sind nur einige der Probleme, mit denen Migrantinnen und Migranten konfrontiert sind, wenn sie versuchen, in die EU einzureisen oder durch die EU zu reisen. Der strenge Winter erschwert ihre Lage zusätzlich.

Lesen Sie die wichtigsten Informationen vom Februar 2018 >>

Der Bericht über die Situation in 14 EU-Mitgliedstaaten weist darauf hin, dass Kroatien, Frankreich und Polen Migrantinnen und Migranten zurückschicken, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, Anträge auf Gewährung von internationalem Schutz zu stellen. Ungarn hat die Maßnahmen für die Transitzone an der Grenze verschärft und die Obergrenze für Personen, die ins Land einreisen dürfen, von zehn auf zwei pro Tag gesenkt. Daher kann es sein, dass Betroffene jahrelang in Serbien ausharren müssen. Zudem setzen Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland und Schweden die zeitweiligen Kontrollen an den Grenzen fort.

Die Zahl der Asylanträge ist zwar 2017 gegenüber dem Jahr 2016 in der gesamten EU um die Hälfte zurückgegangen, doch fällt sie von Land zu Land unterschiedlich aus. Mit Ausnahme von Frankreich, Griechenland und Spanien geht die Zahl der Anträge in den meisten Mitgliedstaaten weiter zurück.

Die Migrantinnen und Migranten, die sich bereits in der EU befinden, sind unverändert mit Problemen konfrontiert. Die Situation der Menschen, die auf dem Seeweg illegal in Spanien eingereist sind, war nach wie vor kritisch. Dem Innenministerium zufolge kamen 2017 über 22 100 Menschen ins Land – nahezu drei Mal so viele wie im Jahr 2016. Im vergangenen Jahr starben etwa 223 Menschen bei dem Versuch, über das Mittelmeer nach Spanien zu gelangen; in diesem Jahr waren es bereits mindestens 75 Menschen. Für Neuankömmlinge bleibt es schwierig, Zugang zu den Asylverfahren zu bekommen; die Feststellung und Behandlung von schutzbedürftigen Personen z. B. von Kindern, Frauen oder Opfern von Menschenhandel ist immer noch unzureichend.

In den Hotspots auf den Inseln Chios und Samos in Griechenland leben mehrere Personen, unter anderem Familien mit Kleinkindern, unter rauen Witterungsbedingungen in ungeheizten Zelten.

In Frankreich evakuieren die Behörden nach wie vor – manchmal unter Anwendung von Gewalt – illegale Lager, die sich immer wieder in Calais und Grande-Synthe im Norden des Landes bilden und in denen, wie Nichtregierungsorganisationen berichteten, mehrere Hundert Menschen leben. Medienberichten zufolge leben viele Kinder in Ventimiglia, Italien, unter erschreckenden Bedingungen in illegalen Lagern oder im lokalen Aufnahmezentrum zusammen mit erwachsenen Asylsuchenden. Die Nichtregierungsorganisation Terres des Hommes berichtete von Kindern, die in äußerst bedenklicher psychischer und physischer Verfassung aus Libyen nach Sizilien kamen und bis zu 13 Monate in lokalen Erstaufnahmezentren verbringen mussten, bevor sie in Aufnahmezentren für Kinder untergebracht wurden.

Vielerorts gestaltet sich auch die Familienzusammenführung problematisch. Mehr als 3 800 Asylsuchende, die nach der Dublin-Verordnung Anspruch auf Familienzusammenführung haben, warteten über ein halbes Jahr lang in Griechenland auf ihre Ausreise nach Deutschland. In den Niederlanden dauert die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung durchschnittlich über zehn Monate anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monate. In Deutschland und Schweden ist die Zusammenführung von Familien gesetzlich eingeschränkt, und in Kroatien sind die Verfahren für die Familienzusammenführung äußerst kompliziert.

Die FRA erhebt Daten über die Grundrechtssituation von Menschen, die in denjenigen Mitgliedstaaten ankommen, die besonders umfangreiche Migrationsströme zu verzeichnen haben. Gegenstand der Untersuchung für diesen Bericht sind die folgenden 14 Mitgliedstaaten: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte zu Migrationsfragen.