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Wie können die Mitgliedstaaten die EU-Grundrechtecharta besser nutzen?

Die EU-Grundrechtecharta (Charta der Grundrechte der Europäischen Union) wird oft nicht ausreichend verwendet und beachtet. Es gilt, ihr ungenutztes Potenzial auszuschöpfen, so das neueste Gutachten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA).

Die Charta trat vor neun Jahren in Kraft und gilt für alle Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU. Zudem gilt sie für die Mitgliedstaaten, wo ihr Handeln in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, sowie für nationale Gerichte. Oft ziehen diese jedoch die Charta heran, beispielsweise wenn sie die Folgen von Gesetzesvorschlägen oder Gesetzesänderungen auf die Grundrechte abschätzen.

Darüber hinaus fördern nur wenige politische Strategien die Rechte und Grundsätze der Charta, obwohl dies verpflichtend ist.

Der Präsident des Europäischen Parlaments ersuchte die FRA um ein Gutachten zu den Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, um zu untersuchen, wie die Mitgliedstaaten und EU-Agenturen die Charta besser nutzen können.

Die Mitgliedstaaten sollten nationale Richterinnen, Richter und Angehörige der Rechtsberufe durch regelmäßige, gezielte Fortbildungsangebote besser für die Charta sensibilisieren, damit sie in ihren Beratungen darauf Bezug nehmen. Dies könnte durch ein Praxishandbuch für Rechtsfragen unterstützt werden, wie es die FRA gerade ausarbeitet.

Die Mitgliedstaaten, nationalen Gerichte und EU-Agenturen könnten zudem regelmäßig Informationen und bewährte Verfahren zur Umsetzung der Charta austauschen. Dies würde die Charta stärker ins Bewusstsein rücken, die Möglichkeit eröffnen, voneinander zu lernen, und zu einem gemeinsamen Verständnis der praktischen Anwendung der Charta beitragen.

Etablierte Sitzungen der justiziellen und interinstitutionellen Netze wären ebenfalls gut zu nutzen. Auch eine jährliche Sondersitzung der Arbeitsgruppe des Rates der Europäischen Union zu Grundrechten (Gruppe „Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit“, FREMP) würde dazu beitragen, ein solches gemeinsames Verständnis zu schaffen.

Des Weiteren sollten die Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen bewerten und überwachen, inwieweit die Gerichte die Charta anwenden und auf sie Bezug nehmen. Auf diese Weise könnten sie Defizite und praktische Anforderungen feststellen, damit die Charta besser genutzt wird.

Das Gutachten weist nicht nur auf ungenutztes Potenzial hin, sondern veranschaulicht anhand von Beispielen auch, welchen Mehrwert die Charta bietet und wie sowohl Angehörige der Rechtsberufe als auch Rechteinhaberinnen und -inhaber von ihrer Nutzung profitieren. Die Beispiele reichen von Entscheidungen nationaler Gerichte bis hin zu Meinungen von Sachverständigen, die sich bei der Prüfung nationaler Gesetzesvorlagen auf die Charta stützen.

Es wird den EU-Organen außerdem empfohlen, sich bei der Ausarbeitung von Gesetzen und politischen Strategien häufiger durch unabhängige Sachverständige in Grundrechtsfragen beraten zu lassen. Dies ließe sich durch zentrale Charta-Kontaktstellen in den EU-Einrichtungen ermöglichen. Damit würde gewährleistet, dass bei Bedarf externes Fachwissen eingeholt wird. So wie der Europäische Datenschutzbeauftragte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten regelmäßig zurate gezogen wird, könnte die FRA als unabhängiges Kompetenzzentrum der EU im Bereich der Grundrechte häufiger konsultiert werden, um die Auswirkungen auf andere Rechte im breiten Spektrum der von der Charta abgedeckten Ansprüche zu prüfen.

Der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission, Finanzmittel für Mitgliedstaaten von einer stärkeren Nutzung der Charta bei nationalen Gesetzen und politischen Strategien abhängig zu machen, ist eine willkommene Entwicklung, die hoffentlich vom Rat und vom Parlament unterstützt wird.

Dieses Gutachten wird in einen Bericht des Europäischen Parlaments zur besseren Nutzung der Charta einfließen, der zurzeit erarbeitet wird.

Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, welche die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.