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Frauen vor Gewalt in der Partnerschaft schützen

UN Women
In Europa erfahren Millionen von Frauen und Mädchen körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt durch ihre Partner oder Familienangehörigen. Am 25. November, dem internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, fordert die FRA die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich entschlossener darum zu bemühen, der Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen.

Die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat dem Europäischen Parlament bereits ihre diesbezüglichen Absichten signalisiert: „Ich werde vorschlagen, Gewalt gegen Frauen in das im [EU‑]Vertrag festgelegte EU-Straftatenverzeichnis aufzunehmen.“

Mit dieser Erklärung wird die besondere Schwere der Gewalt in der Partnerschaft, die häufig vernachlässigt wird, anerkannt.

Sie macht deutlich, dass Staatsanwälte und Polizei die Misshandlung von Frauen nicht als einzelne, isolierte Taten betrachten sollten.

Vielmehr müssen sie das große Ganze sehen: Häufig stehen die Opfer jahrelang unter Zwangskontrolle und leben in ständiger Angst.

Vor Gericht bleibt dies in Fällen häuslicher Gewalt nur allzu oft unberücksichtigt. Diese Tatsache heben die Forschungsarbeiten der FRA hervor, die Gespräche mit Opfern und mit Fachleuten, die mit betroffenen Frauen arbeiten, umfassen.

Die Erkenntnisse der FRA zeigen, dass die Polizei schnell handeln muss, um die Frauen vor der ständigen, unterschwelligen Angst zu schützen, und dass die Gefahr von Wiederholungstaten und einer weiteren Viktimisierung sehr real ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass unverzüglich wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen und beispielsweise Eilschutzanordnungen erlassen werden müssen, sobald bekannt wird, dass einer Frau in ihrem häuslichen Umfeld Gewalt droht.

Dadurch besteht ein deutlich geringeres Risiko, dass ihr der Partner erneut Schaden zufügt.

Es bedeutet aber auch, dass Polizeibeamte entsprechend geschult werden müssen, sodass sie verstärkt auf häusliche Gewalt achten und die Bedürfnisse der Opfer kennen.

Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Täter zur Teilnahme an Schulungen zur Gewaltprävention in Partnerschaften verpflichten, in deren Rahmen sie auch über die tiefgreifenden Traumata aufgeklärt werden, die sie ihren Partnerinnen zufügen.

Solche Schulungen könnten dazu beitragen, dass sie ihr Verhalten ändern und es nicht zu weiteren Gewalttaten kommt.

Maßnahmen zur Eindämmung der Gewalt in der Partnerschaft sind Teil der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Die EU und alle ihre Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen unterzeichnet.

Es bietet einen umfassenden Rechtsrahmen für die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Sein Schwerpunkt liegt auf der Prävention, jedoch sieht es auch einen besseren Opferschutz vor und gewährleistet, dass die Täter vor Gericht gestellt werden.

Bislang ist es in 21 Mitgliedstaaten anwendbar, die Ratifizierung durch sieben Mitgliedstaaten und die EU steht jedoch noch aus.

Als neue Kommissionspräsidentin hat Ursula von der Leyen bereits angedeutet, welche Richtung die Kommission hier künftig einschlagen wird, und vertrat in ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament einen eindeutigen Standpunkt: „Die Europäische Union sollte in jedem Fall dem Übereinkommen von Istanbul beitreten.“

Die verbleibenden sieben Mitgliedstaaten sollten diesem Beispiel folgen.

Nur so setzt Europa ein klares und geschlossenes Signal, dass die EU Gewalt gegen Frauen und Mädchen nicht toleriert und all jenen, die Gewalt durch ihre Partner oder Familienangehörigen erfahren haben, Gerechtigkeit zuteilwird.