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Opfern von Straftaten einen besseren Rechtsschutz gewähren

Jedes Jahr wird in der EU ungefähr jeder Siebte Opfer einer Straftat. Am 22. Februar, dem Europäischen Tag für die Opfer von Straftaten, fordert die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte die Mitgliedstaaten auf, für einen besseren Schutz der Opfer von Straftaten zu sorgen, damit ihre Rechte nicht nur auf dem Papier gewahrt sind.

Gewalt, egal in welcher Form, verstößt gegen die Werte, die der EU am Herzen liegen. Außerdem stellt sie eine Verletzung von Grundrechten dar.

Menschen, die Opfer von Gewalttaten werden, haben ein Recht auf Strafverfolgung – auf wirksame Ermittlungen und auf ein Verfahren, das zur Identifizierung, Verurteilung und Bestrafung der Täterinnen und Täter führt.

Opfer von Gewalt haben ein Recht auf Anerkennung als diejenigen, deren Rechte verletzt wurden, sowie auf rechtliches Gehör und auf gerichtliche Wiedergutmachung für das ihnen widerfahrene Unrecht.

Die Opferschutzrichtlinie der EU gewährt Opfern ein Recht auf Anerkennung und Teilnahme an Strafverfahren. Darüber hinaus haben Opfer das Recht auf Hilfe durch Unterstützungsdienste und Rechtsberatung.

Es ist jedoch an den Mitgliedstaaten, ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie nachzukommen.

Zur besseren Orientierung wird die FRA im April einige Berichte veröffentlichen. Darin werden die Rechte der Opfer, ihre Geltung während des Strafverfahrens und ihre Bedeutung bei der Verhängung von Strafmaßnahmen untersucht. Ein besonderer Schwerpunkt werden Frauen sein, die Opfer von Gewalt in der Partnerschaft geworden sind.

Die Berichte stützen sich auf eine Untersuchung darüber, wie Opfer in der Praxis ihre Rechte während Strafverfahren wahrnehmen. Sie untersucht sowohl die einzelstaatlichen Gesetze, die darauf abzielen, die Grundrechte von Opfern auf Zugang zu gerechten Verfahren umzusetzen, zu fördern und zu schützen, als auch praktische Anwendung dieser Rechte.

Die Berichte basieren auch auf Gesprächen mit Opfern von Gewalttaten und mit Personen aus der Praxis – Mitarbeitern von Unterstützungsdiensten, Polizei, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern sowie Opferanwältinnen und -anwälte – um einen besseren Überblick über bereits vorhandene praktikable Lösungen und künftige Aufgaben zu bekommen.

Erste Ergebnisse zeigen, dass zumindest auf dem Papier die Rechte der Opfer besser geschützt sind. Opfer haben ein Recht auf besseren und einfacheren Zugang zu gerechten Verfahren und Rechtsmitteln. Die Ergebnisse der Forschung zeigen aber auch, dass die Realität hinterherhinkt, da Opfer bei Gerichtsverfahren oft frustriert zurückbleiben. Was die Opfer von Gewalt in der Partnerschaft angeht, haben die meisten Frauen, die die Angriffe bei der Polizei anzeigen, oft keinen Schutz.

Um die Kluft zwischen den im Recht verbrieften und den in der Praxis durchsetzbaren Opferrechten zu schließen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen verstärken und den Opfern die nötige Unterstützung geben, damit sie Gerechtigkeit erfahren und ihr Leben wieder aufbauen können.