In dem Bericht European Arrest Warrant Proceedings (Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls) werden die Rechte von Beschuldigten - Personen, gegen die ein Haftbefehl ergangen ist - sowie die Anwendung dieser Rechte in der Praxis untersucht. Dabei kann es sich um Verdächtige oder Verurteilte handeln, die aus dem Mitgliedstaat geflohen sind. In dem Bericht wird das Vorgehen im Ausstellungsland und im Vollstreckungsland eines Haftbefehls beleuchtet. Darin werden die realen Herausforderungen sowie die Art und Weise aufgezeigt, wie die Länder diesen Herausforderungen begegnen, und Verbesserungen vorgeschlagen:
Der Rat der EU ersuchte die FRA, auf früheren Forschungsarbeiten der Agentur aufzubauen. Diese stützen sich auf Sekundärforschung und Interviews mit Angehörigen der Rechtsberufe sowie mit Personen, gegen die ein Haftbefehl ergangen ist.
Hierzu FRA-Direktor Sirpa Rautio:
„Der Europäische Haftbefehl ist ein wichtiges Instrument für die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung. Er ist Teil des Systems, das wichtige Schutzmechanismen enthält, um sicherzustellen, dass die Rechte von Personen, gegen die ein Haftbefehl ergangen ist, gewahrt werden. Theorie und Praxis stimmen jedoch manchmal nicht überein. In diesem Bericht wird aufgezeigt, wie Gerichte und Polizei sicherstellen können, dass Personen, gegen die ein Haftbefehl ergangen ist, uneingeschränkten Zugang zur Justiz und ein faires Verfahren erhalten.“
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