Im Dokument „Six points for labour inspectors – EU law safeguards for non-EU workers“ (Sechs Punkte für Arbeitsaufsichtsbeamte – EU-rechtliche Garantien für Arbeitnehmerinnen und -nehmer aus Drittstaaten) werden die Bereiche beschrieben, auf die sich die Aufsichtsbeamten konzentrieren sollten:
Die FRA hat mit Arbeitsaufsichtsbeamten in der gesamten EU an der Entwicklung eines praktischen Handbuchs gearbeitet, das sie bei der Aufdeckung von Ausbeutung und dem Schutz der Rechte von Migrantinnen und Migranten unterstützen soll. Das Handbuch wird im Herbst 2024 veröffentlicht.
Dieser Leitfaden ist Teil der laufenden Arbeiten der FRA zur Ausbeutung von Arbeitskräften. Zuvor veröffentlichte die Agentur Berichte zum Thema Protecting migrants in an irregular situation from labour exploitation – Role of the Employers Sanctions Directive (Schutz von Migrantinnen und Migranten in einer irregulären Situation vor der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft – Rolle der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber) und Protecting migrant workers from exploitation in the EU: workers’ perspectives (Schutz von Wanderarbeitnehmern vor der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft in der EU: Die Sichtweise der Arbeitnehmer).