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Europäischer Grüner Deal: Grundrechte nicht ausreichend berücksichtigt

Planting a seedling
lovelyday12 / Adobestock
Beim europäischen Grünen Deal handelt es sich um die wichtigste Strategie der EU zur Bekämpfung des Klimawandels. Damit soll ein grüner Wandel vollzogen werden, der niemanden zurücklässt. Eine neue Veröffentlichung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zeigt, dass der Ansatz zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundrechte stark fragmentiert ist. In dem Dokument wird argumentiert, dass die systematische Anwendung der Grundrechtestandards und -verpflichtungen im Rahmen der EU-Klimapolitik einen gerechten und inklusiven Übergang fördern könnte.

In der Veröffentlichung der FRA „Towards a Fundamental-Rights-Compatible European Green Deal“ (Der Weg zu einem grundrechtekonformen europäischen Grünen Deal) wird die EU-Klimapolitik kritisch aus der Menschenrechtsperspektive bewertet. Das Dokument unterstreicht, dass die Grundrechte in künftige legislative und politische Maßnahmen einfließen müssen, damit das Versprechen eines fairen und gerechten Übergangs erfüllt wird. Für die EU und ihre Mitgliedstaaten werden folgende Optionen vorgeschlagen:

  • Einbindung der Grundrechte: Damit die Rechte der Menschen geschützt werden und niemand zurückgelassen wird, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten in ihren Klima- und Umweltschutzgesetzen und -strategien systematisch einen menschenrechtsbasierten Ansatz anwenden.
  • Schutz von Rechten durch EU-Mittel: EU-Förderprogramme können Klima- und Umweltziele so fördern, dass gleichzeitig soziale Gerechtigkeit, Gleichheit und Würde gestärkt werden. Die Grundrechte sollten in die Konzeption, Durchführung und Überwachung aller EU-Fonds einbezogen werden.
  • Schaffung eines Überwachungsrahmens: Zur Bewertung der Auswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen sollte die EU Kapazitäten für die Überwachung ihrer Umsetzung aufbauen. Dazu gehören die Einrichtung von Überwachungsstellen, die Entwicklung von Indikatoren und eine wirksame Datenerfassung. Mit solchen Maßnahmen ließe sich bewerten, wie sich der grüne Wandel auf die Bevölkerung und ihre Menschenrechte auswirkt, z. B. das Recht auf Gesundheit oder das Recht auf eine saubere Umwelt.
  • Wirksame Einbeziehung: Organisationen der Zivilgesellschaft und betroffene Gruppen, vor allem junge Menschen, sollten in klimapolitische Entscheidungen einbezogen werden. Dies würde die Rechenschaftspflicht und die Transparenz erhöhen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft erleichtern.
  • Zugang zu Justiz und Durchsetzungsmaßnahmen: Die Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft sollten die Möglichkeit haben, Klagen zum Schutz ihrer vom Klimawandel beeinträchtigten Grundrechte einreichen zu können. Strategische Gerichtsverfahren sind ein wichtiges Instrument zur Verfolgung eines Systemwandels, müssen jedoch durch solide legislative und politische Maßnahmen und die wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen ergänzt werden, damit sie nachhaltige Ergebnisse haben.