Gebäude sind für 34 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. 75 % aller Gebäude sind jedoch nicht energieeffizient. Dies unterstreicht die entscheidende Rolle, die energiepolitische Maßnahmen im Wohnungswesen bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen können. Da die Immobilienpreise jedoch in weniger als zehn Jahren um 48 % gestiegen sind, ist hochwertiger energieeffizienter Wohnraum für Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen kaum noch finanzierbar.
In dem Bericht „Fundamental rights and housing in the EU’s climate and energy transition“ (Grundrechte und Wohnraum im Kontext der Klima- und Energiewende in der EU) werden die Auswirkungen auf die Grundrechte, Herausforderungen, Lücken und vielversprechende Praktiken im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Energiearmut und der Förderung energieeffizienter Wohnungen untersucht. Folgende Empfehlungen werden ausgesprochen:
- Gleichberechtigter Zugang zu Renovierungsmaßnahmen: Maßnahmen zur Renovierung von Wohngebäuden basieren häufig auf rein technischen Förderungskriterien, ausschließlich digitalen Verfahren oder unerschwinglichen Anforderungen an die Eigenleistung. Dadurch werden unbeabsichtigt benachteiligte Gruppen wie einkommensschwache Haushalte, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen in informellen Wohnverhältnissen sowie Menschen mit geringen digitalen Kompetenzen oder begrenzten Lese- und Schreibkenntnissen ausgeschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten sollten gezielte Aufklärungsarbeit leisten und finanzielle Unterstützung bereitstellen, um einen gleichberechtigten Zugang zu Energiesanierungen zu ermöglichen.
- Stärkere Schutzmaßnahmen für Bedürftige: Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut und zur Renovierung von Wohnraum berücksichtigen häufig nicht die besonderen Bedürfnisse einkommensschwacher Haushalte, Alleinerziehender oder von Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlichen Problemen. Die nationalen Behörden sollten die Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen ermitteln und ihnen durch gezielte Maßnahmen Rechnung tragen.
- Schutz der Mieterrechte: Über 30 % der Menschen in der EU wohnen zur Miete. Viele von ihnen haben ein niedriges Einkommen und wohnen häufig in den am wenigsten energieeffizienten Wohnungen. Dennoch sind Mieterinnen und Mieter weitgehend von Förderprogrammen für Energiesanierungen ausgeschlossen, da diese in der Regel auf die Vermieterseite ausgerichtet sind. Mieterinnen und Mieter tragen durch Mieterhöhungen häufig die Kosten von Renovierungen oder müssen bei Renovierungsarbeiten mit einer Zwangsräumung rechnen. Die Mitgliedstaaten sollten die Rechte von Mieterinnen und Mietern schützen und Programme für in Sozialwohnungen lebende Menschen anbieten.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in prekären Wohnverhältnissen: Personen, die in prekären oder informellen Unterkünften, etwa in Roma-Siedlungen, leben, sind oft von Renovierungsprogrammen ausgeschlossen und haben häufig keinen Stromanschluss. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten dieses Problem im Rahmen von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums angehen.
- Einbeziehung der Grundrechte in die entsprechenden Pläne: In den nationalen Energie- und Klimaplänen finden Grundrechte nur selten Berücksichtigung. Künftige Energie- und Klimavorschriften der EU sollten die Mitgliedstaaten verpflichten, Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit den Grundrechten in ihren nationalen Plänen zu berücksichtigen.
- Verbesserung der Einbindung von Interessenträgern: Nationale Behörden sind gesetzlich verpflichtet, Interessenträger bei der Ausarbeitung einschlägiger klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu konsultieren. Tatsächlich findet dies in der Praxis bei der Überwachung oder Evaluierung von Programmen nur selten statt. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Konzeption und Umsetzung politischer Maßnahmen sicherstellen, dass relevante Interessenträger sinnvoll einbezogen werden, und darlegen, wie deren Beiträge berücksichtigt werden.
- Besserer Zugang zur Justiz: Alle Mitgliedstaaten haben Kanäle eingerichtet, über die Bürgerinnen und Bürger Beschwerden zu Problemen im Zusammenhang mit der Energiesanierung von Gebäuden einreichen können, etwa bei überhöhten Kosten, mangelhafter Bauausführung oder überhöhten Mieten. In der Praxis treten jedoch Schwierigkeiten auf, da es an Informationen oder Klarheit über die Vorgehensweise mangelt. Die Mitgliedstaaten sollten unabhängige, transparente und leicht zugängliche Beschwerdemechanismen einrichten.
- Überwachung und Datenerhebung: Es gibt keinen umfassenden EU-Überwachungsrahmen für die Bewertung der Auswirkungen klima- und energiepolitischer Maßnahmen auf die Grundrechte. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen die Auswirkungen ihrer politischen Maßnahmen messen.
Der Bericht stützt sich auf Feldforschung in 10 Ländern (Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Frankreich, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien) sowie auf Sekundärforschung in allen EU-Ländern sowie in Albanien, Nordmazedonien und Serbien.
Die FRA-Direktorin Sirpa Rautio äußert sich hierzu wie folgt:
„Regierungen müssen den Klimawandel und die Energiearmut bekämpfen. Saubere Energie und Energieeffizienz im Wohnungswesen können den EU-Mitgliedstaaten helfen, ihre Klimaziele zu erreichen. Dabei müssen die Regierungen zugleich ihren Verpflichtungen im Bereich der Grundrechte nachkommen und dafür sorgen, dass benachteiligte Personen nicht ausgeschlossen werden. Es sollten alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um das Recht auf angemessenen Wohnraum sowie das Recht auf soziale Sicherheit und Unterstützung beim Zugang zu Wohnraum zu schützen.“
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