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Umsetzung des Migrations- und Asylpakets: Erkenntnisse aus dem Hotspot-Konzept

Children playing football in a reception centre
Um die anstehende Umsetzung des Migrations- und Asylpakets zu unterstützen, präsentiert die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in einem neuen Bericht ausgewählte Erkenntnisse, die sie im Zuge ihrer über zehn Jahre andauernden Erfahrung in den Hotspots in Griechenland und Italien gewonnen hat. Der Bericht hebt die notwendigen Maßnahmen hervor, um sicherzustellen, dass die Überprüfungs-, Aufnahme- und Asylverfahren die Grundrechte achten, vulnerable Personen schützen und transparent ablaufen.

Im Rahmen des 2015 von der Europäischen Kommission eingeführte Hotspot-Konzepts wurden Aufnahmezentren an den EU-Außengrenzen in Italien und Griechenland eingerichtet. Ziel war es, zur Koordinierung der Arbeit der EU- und der nationalen Behörden bei der Registrierung von Migranten, der Bearbeitung von Asylanträgen, der Berücksichtigung der Bedürfnisse bei der Aufnahme und der Ermittlung von Vulnerabilität beizutragen. Mit der Verabschiedung des Migrations- und Asylpakets im Jahr 2024 wurden die Asylvorschriften der EU überarbeitet. Es beinhaltet Rechtsinstrumente, die sich teilweise am Hotspot-Konzept orientieren.

Im FRA-Bericht „Operationalising the Pact on Migration and Asylum: Experiences from the hotspot approach“ werden ausgewählte Erkenntnisse aus der jahrzehntelangen Erfahrung der Agentur im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen und eigenen Beobachtungen an den Hotspots vorgestellt.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hebt die FRA die folgenden Schritte hervor, mit denen die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Pakets und der Gewährleistung einer grundrechtskonformen Behandlung von Migranten und Flüchtlingen an den EU-Grenzen unterstützt werden sollen:

  • Die Zusammenarbeit mit humanitären Akteuren, darunter internationale Organisationen und die Zivilgesellschaft, trägt dazu bei, dass die Menschen in den Hotspots besser mit Dienstleistungen und Informationen versorgt werden.
  • Standardisierte Vorgehensweisen zur Erkennung und Weiterleitung von vulnerablen Personen ermöglichen es, besser auf die besonderen Bedürfnisse von Asylbewerbern einzugehen.
  • Eine angemessene Planung und eine geeignete Infrastruktur sind unerlässlich, um die Würde der Menschen zu wahren, insbesondere bei einem plötzlichen Anstieg der Ankunftszahlen.
  • Spezialisierte und leicht zugängliche Rechtshilfe trägt zur Förderung der Verfahrensgerechtigkeit bei.
  • Freiheitsentzug muss stets im Einklang mit dem EU-Recht stehen. Besondere Aufmerksamkeit muss vulnerablen Gruppen gewidmet werden. In Erstaufnahmeeinrichtungen sollten keine haftähnlichen Bedingungen herrschen.
  • Kommunikation und Dolmetschen sind von grundlegender Bedeutung. Qualifizierte Kulturvermittler, eine schrittweise Informationsvermittlung, leicht zugängliche Beschwerdemechanismen und regelmäßige Kontaktaufnahme durch Sozialarbeitende können dazu beitragen, dass die Menschen in den Einrichtungen ihre Rechte verstehen und dass Spannungen abgebaut werden sowie Vertrauen aufgebaut wird.
  • Der Schutz und die Betreuung von Kindern sind eine rechtliche Verpflichtung, die besondere Aufmerksamkeit erfordert. Zu den praktischen Maßnahmen gehören Instrumente zur Ermittlung des Kindeswohls, die Bereitstellung spezialisierter Betreuung und geeigneter Unterkünfte, die Verkürzung des Zeitaufwands bei der Überprüfung und Altersfeststellung von Kindern sowie die Gewährleistung, dass ab dem Zeitpunkt der Ankunft Vormundschaftskonzepte bestehen.
  • Die Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt erfordert präventive Maßnahmen, wie beispielsweise Investitionen in die Gestaltung sicherer Einrichtungen und die Gewährleistung ausreichender Präsenz von Polizeibeamtinnen und Dolmetscherinnen.
  • Die Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen trägt zur Stärkung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei.
  • Die FRA betont ferner, wie wichtig eine unabhängige Überwachung ist. Die entsprechenden Organe sollten direkten Zugang zu EU-Mitteln erhalten, um die Aufsicht zu stärken.

Die Rolle der FRA bei der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets

Die FRA unterstützt die Umsetzung des Pakets, indem sie den Organen und Mitgliedstaaten der EU unabhängige Belege, praktische Leitlinien und Expertise über Grundrechte zur Verfügung stellt. Mit dem Paket werden der Agentur spezifische Aufgaben in den Bereichen Überwachung der Grundrechte, strategische Planung im Hinblick auf Asyl und Migration sowie Vorsorge- und Krisenmanagement zugewiesen. Weitere Informationen über die Arbeit der FRA im Bereich Migration und Asyl finden Sie hier.