Press Release

Den Schutz der Grundrechte in Europa stärken: FRA zeigt Entwicklungsperspektiven

Im Rahmen der Debatte der EU-Minister zur künftigen EU-Politik im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht präsentiert die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) den Jahresbericht 2013. Neben praktischen Vorschlägen, wie die Grundrechte der Menschen in der EU besser geschützt werden können, zeigt der FRA-Jahresbericht vor allem auf, welche grundrechtlichen Herausforderungen und Erfolge es im Jahr 2013 gab.

Zum Bericht: Fundamental rights: challenges and achievements in 2013 >>

„Der FRA-Jahresbericht führt uns die vielen Herausforderungen vor Augen, die sich uns heute in Europa im Bereich der Grundrechte stellen. Er zeigt aber auch wichtige Erfolge auf, die 2013 erreicht wurden“, sagt FRA-Direktor Morten Kjaerum. „Die konkreten Vorschläge, die FRA vorlegt, sollten zu weiteren Fortschritten im Grundrechteschutz in der EU beitragen. Die Entscheidungen, die die EU jetzt trifft, werden den Grundrechteschutz in den nächsten Jahren prägen. Wir müssen zusammenarbeiten, damit mit den bestehenden Gesetzen alle in der EU lebenden Menschen ihre Grundrechte in der Praxis wahrnehmen können.“

Wie in vorangegangenen Jahren präsentiert der FRA-Jahresbericht 2013 EU-weite Herausforderungen und Erfolge in vielen Grundrechtsbereichen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die FRA-Erhebungen zu Gewalt gegen und Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT), zur Gewalt gegen Frauen, und zu Antisemitismus, die alle eine allgemein verbreitete Angst und viele Fälle von Nichtmeldungen der Opfer, insbesondere der Opfer von Hasskriminalität, zu Tage förderten. Es sind größere Anstrengungen erforderlich, um die Opfer im Sinne der EU-Richtlinie zum Opferschutz von 2012 besser zu unterstützen und zu schützen.
  • Die tragischen Ereignisse vor der italienischen Küste von Lampedusa sind eine weitere Mahnung für dringenden EU-weiten Handlungsbedarf, um das Leben von Migranten und Migrantinnen zu schützen und ihre Rechte zu wahren. Die Initiative der Europäischen Kommission, um weitere Todesfälle von Menschen auf ihrer Flucht über das Meer zu verhindern, gibt klare Handlungslinien vor, wie viele der Probleme durch eine verstärkte europäische Zusammenarbeit angegangen werden können.
  • Die Enthüllungen flächendeckender Datenüberwachung hat offensichtliche Schwachstellen bei den auf europäischer und nationaler Ebene für den Datenschutz zuständigen Behörden deutlich gemacht. Die im Gegenzug angestoßenen wichtigen Reformen der EU-Datenschutzvorschriften sollten dazu beitragen, den Datenschutz in der EU zu stärken.

Während der Rat über die Prioritäten im Bereich Justiz und Inneres für die kommenden fünf Jahre berät, betont die FRA mit ihrem Jahresbericht die Notwendigkeit für die EU und ihre Mitgliedstaaten, ihr gemeinsames Engagement für den Schutz der Grundrechte zu bekräftigen und auszubauen. Der Bericht schlägt vor, eine EU-weite Grundrechtsstrategie zu erarbeiten und einen jährlichen Politikzyklus einzuführen, der die Bemühungen auf EU- und nationaler Ebene im Bereich der Grundrechte verknüpft und regelmäßig beurteilt. Dies würde dem weltweiten Menschenrechtsrahmen entsprechen und gleichzeitig die Vorreiterrolle der EU im Bereich Menschenrechte in der Welt festigen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

  • Der FRA-Jahresbericht 2013 legt konkrete Vergleichsdaten zur Situation der Grundrechte in den 28 Mitgliedstaaten der EU vor. Der Bericht zeigt „wichtige Entwicklungen“ und „vielversprechende Praktiken“ auf und benennt die Herausforderungen in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Integration; Grenzkontrolle und Visapolitik; Informationsgesellschaft, Schutz des Privatlebens und Datenschutz; Rechte des Kindes und Schutz von Kindern; Gleichheit und Nicht-Diskriminierung; Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und ethnische Diskriminierung; Zugang zur Justiz und justizielle Zusammenarbeit; Rechte von Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind; sowie EU-Mitgliedstaaten und ihre internationalen Verpflichtungen. Der Bericht beinhaltet auch zwei neue Kapitel: eins über die Rechtsprechung zur EU-Charta der Grundrechte in den EU-Mitgliedstaaten und ein weiteres über die Integration der Roma. Das diesjährige Schwerpunktkapitel des Berichts schlägt vor, wie ein EU-interner strategischer Rahmen für Grundrechte aussehen könnte: „An EU internal strategic framework for fundamental rights: joining forces to achieve better results“.
  • Der aktuelle EU-Rahmen für Justiz und Inneres, das Stockholmer Programm, gilt für den Zeitraum 2010 bis 2014. Nach der Tagung des Rates für Justiz und Inneres am 5./6. Juni wird der Europäische Rat auf seiner Tagung im Juni 2014 die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für den Zeitraum 2015 bis 2020 festlegen.
  • Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) hat den Auftrag, Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen auf EU- und nationaler Ebene faktengestützte Grundrechtsberatung bereitzustellen und dadurch zu fundierten und zielgerichteten Debatten und politischen Strategien im Zusammenhang mit Grundrechten beizutragen.