20
November
2015

Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich der Rechte des Kindes

Kinder sind eigenständige Rechteinhaber. Sie genießen sämtliche Menschen- und Grundrechte. Aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften gelten für sie jedoch auch spezielle Bestimmungen. Ziel dieses Handbuchs ist es, anschaulich darzustellen, inwiefern das Europarecht und die europäische Rechtsprechung die spezifischen Interessen und Erfordernisse von Kindernberücksichtigen.

Es verdeutlicht auch die wichtige Rolle von Eltern, Vormündern und sonstigen gesetzlichen Vertretern und verweist gegebenenfalls darauf, wo die Rechte und Pflichten überwiegend den Betreuern von Kindern zugewiesen werden.

Dieses Handbuch soll das Bewusstsein für die Rechtsnormen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte in Europa schärfen und deren Kenntnis verbessern. Es dient als Bezugspunkt sowohl für das Recht der Europäischen Union (EU) als auch für die Abkommen des Europarats zu diesen Bereichen und enthält jeweils Erläuterungen zur Regelung der einzelnen Aspekte im EU-Recht einschließlich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Sozialcharta und sonstiger Instrumente des Europarats.

Das Handbuch richtet sich an Juristinnen und Juristen, die auf diesem Gebiet nicht spezialisiert sind, an Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Kinderschutzbehörden und sonstige Fachkräfte und Organisationen, die für die Wahrung des rechtlichen Schutzes der Kinderrechte zuständig sind. Es enthält Erläuterungen zur entscheidenden Rechtsprechung und eine Zusammenfassung wichtiger Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) wie auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).