Das litauische Justizministerium ist Organisator dieses Seminars, in dem der Paradigmenwechsel bei den in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Ansätzen für die Rechts- und Handlungsfähigkeit untersucht und außerdem der Frage nachgegangen werden soll, wie der Übergang von der stellvertretenden Entscheidungsfindung zur unterstützten Entscheidungsfindung in der Praxis umgesetzt werden kann. Bei ihrem Beitrag wird sich die Agentur für Grundrechte auf die Ergebnisse ihres Berichts über die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen stützen, der einen Überblick über die in den EU-Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften zur Rechts- und Handlungsfähigkeit enthält.