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Meinungsaustausch zwischen der FRA und dem Europäischen Parlament über Beschäftigung und Menschenrechte

Am 8. November nahm der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty, an einem Meinungsaustausch mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments teil. Der Direktor unterrichtete den Ausschuss über die umfassenden Forschungsarbeiten der Agentur zur schweren Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte in der EU.

Zwar berichteten die von der FRA befragten Sachverständigen über regelmäßige Fälle schwerer Ausbeutung der Arbeitskraft, jedoch werden die Straftäter nur selten verurteilt. Es existiert ein System der Straflosigkeit, das auf drei Säulen basiert: uneinheitliche strafrechtliche Vorschriften, mangelnde Überwachung (insbesondere aufgrund unzureichender Inspektionen der Arbeitsaufsicht) und fehlende proaktive polizeiliche Untersuchungen.

Aufbauend auf ihrem im Jahr 2015 veröffentlichten Bericht wird die FRA ihre Forschungsarbeit im Jahr 2017 fortsetzen und in diesem Rahmen persönliche Interviews mit ausländischen Arbeitskräften in der EU führen, die Opfer von Arbeitsausbeutung geworden sind. Diese Arbeiten werden eine bedeutende Forschungslücke in diesem Bereich schließen und den Gesetzgebern, politischen Entscheidungsträgern und all jenen, die für die Bekämpfung schwerer Ausbeutung der Arbeitskraft auf EU- und nationaler Ebene zuständig sind, die Daten an die Hand geben, die sie für die Weiterentwicklung wirksamer Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens benötigen.

Zum Thema Roma stellte Michael O'Flaherty neue Daten aus der Erhebung unter Roma vor, die die Agentur für Grundrechte in neun EU-Mitgliedstaaten durchgeführt hat und deren Ergebnisse Ende dieses Monats veröffentlicht werden. Er betonte, dass die Beschäftigungsquote der Roma deutlich niedriger ist als die der Allgemeinbevölkerung. Noch stärker ausgeprägt ist die Kluft zwischen Roma und ihren Altersgenossen in der gesamten EU unter den jungen Menschen, die weder erwerbstätig noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung sind.

Abschließend machte der Direktor deutlich, dass das Beschäftigungsgefälle im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen in der EU etwa 23 Prozentpunkte beträgt. Nur 48 % dieser Menschen sind erwerbstätig. Dieses anhaltend starke Gefälle zeigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten systematischere und ehrgeizigere Maßnahmen ergreifen müssen.

Im Anschluss an diese Bemerkungen folgte ein konstruktiver Meinungsaustausch zwischen dem Direktor und Ausschussmitgliedern. Die MdEP zeigten sich sehr interessiert an der Problematik der schweren Ausbeutung der Arbeitskraft und unterstrichen die Notwendigkeit, sozialen und wirtschaftlichen Rechten im Rahmen der EU-Agenda höhere Priorität einzuräumen. Viele von ihnen vertraten den Standpunkt, dass die EU-Mitgliedstaaten aktiver gegen Ausbeutung der Arbeitskraft vorgehen müssen, indem sie die diesbezügliche grenzübergreifende Zusammenarbeit intensivieren.