Eurodac wurde eingerichtet, um dabei zu helfen zu bestimmen, welcher EU-Mitgliedstaat Asylanträge auf internationalen Schutz prüfen sollte. Derzeit sind darin die Fingerabdrücke gespeichert, die alle Asylsuchenden und MigrantInnen, die an den Außengrenzen der EU festgenommen wurden, abgeben müssen. Anhand der Datenbank können die Mitgliedstaaten prüfen, ob jemand bereits in einem anderen Land Asyl beantragt hat oder beim Überschreiten der Außengrenzen der EU festgenommen wurde. Strafverfolgungsbehörden können ebenfalls auf die Datenbank zugreifen, um Hilfe bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zu erhalten.
Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der Eurodac-Verordnung vorgeschlagen und möchte ihren Anwendungsbereich erweitern, damit Eurodac auch zur Bekämpfung irregulärer Einwanderung und Weiterreise innerhalb der EU eingesetzt werden kann. Dabei würden nicht nur Fingerabdrücke und grundlegende Daten wie Geschlecht und Mitgliedstaat gespeichert werden, sondern auch Gesichtsbilder und personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten würden über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden (zehn Jahre bei Antragstellern auf internationalen Schutz und fünf Jahre bei Personen, die festgenommen wurden) und das Alter für die Datenerfassung von Kindern würde von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt werden.
Das Europäische Parlament hat die FRA ersucht, ein Gutachten über die grundrechtlichen Auswirkungen der Vorschläge auf Kinder abzugeben. Nachstehend einige der Vorschläge, die sicherstellen sollen, dass die Verordnung vollumfänglich im Einklang mit der Charta für Grundrechte der EU und internationalen Menschenrechtsverträgen steht:
Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu konkreten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Unterstützung und Fachkenntnisse, die die FRA den Institutionen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.