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Damit Kinder Gehör finden: Ausweitung der Beteiligung von Kindern

Kinder müssen die Chance bekommen, an Veränderungen mitzuwirken – dies betonten Kinder und ExpertInnen bei ein Veranstaltung, zu der die Agentur für Grundrechte am 28. April zum Thema „Beteiligung von Kindern verbessern“ eingeladen hatte. Hervorgehoben wurde, wie wichtig es sei, die Beteiligung von Kindern in alle Politikbereiche einzubringen, um sicherzustellen, dass die Meinung von Kindern zu allen sie betreffenden Belangen gehört wird. Die Kinder berichteten über ihre Erfahrungen mit Angst, Enttäuschung, Nichtbeachtung oder Herablassung in gerichtlichen Verfahren und machten damit deutlich, warum Veränderungen dringend geboten sind.

In seiner Eröffnungsrede ging der Direktor der FRA auf die Bedeutung des Zugangs zum Recht als einem Schlüsselfaktor ein, der den Weg zu einer Vielzahl anderer Rechte ebne. Gestützt auf die Erkenntnisse der FRA betonte er, wie wichtig es sei, sowohl BerufspraktikerInnen als auch Kinder nach ihrer Meinung zu fragen. Die Arbeit der FRA habe gezeigt, dass die besten Systeme der Welt nicht zwangsläufig ein kindgerechtes Rechtswesen mit sich brächten, wenn die in diesen Systemen tätigen Menschen nicht die richtige Einstellung gegenüber Kindern hätten.

Kinder, die an der Forschungsarbeit der FRA beteiligt waren und auch an der Veranstaltung teilnahmen, bestätigten dies durch eigene Erfahrungsberichte. Sie beschrieben ihre Erfahrungen in gerichtlichen Verfahren, berichteten von mangelndem Einfühlungsvermögen und dass sie sich unter Druck gesetzt fühlten, ihre Aussage zu ändern. Ihre Meinung sei nicht ernst genommen worden, und ihnen sei das Gefühl vermittelt worden, es sei besser, keine Fragen zu stellen.

Ein Mädchen sagte, dass sie viele Jahre lang, als sie noch jünger war, nicht angehört worden sei und dass sie schließlich lange habe warten müssen, bevor sie dem Richter Auskunft über ihre Situation geben konnte. Sie fragte, wie sie denn ihre eigenen Erfahrungen darlegen solle, wenn sie nicht einmal gefragt werde. Die Schilderungen der Kinder machten klar, wie wichtig es ist, gehört zu werden und Gelegenheit zu sprechen zu bekommen. Dies war auch der Grund, weshalb es den Kindern ein dringendes Anliegen war, an der Forschungsarbeit der FRA teilzunehmen: „Da war jemand, der bereit war, uns zuzuhören, und der keine Vorurteile hatte ... [Die Forschungsarbeit der FRA] war äußerst wichtig und macht Hoffnung darauf, dass sich etwas ändert, damit andere Kinder nicht dasselbe erleben müssen.“

Die eingeladenen ExpertInnen für Kinderrechte und RechtsexpertInnen befassten sich eingehender mit den Herausforderungen, die mit der Beteiligung von Kindern verbunden sind, wobei sie die Ergebnisse der Forschungsarbeit der FRA zu kindgerechter Justiz heranzogen. Mit Hinweis auf die Tatsache, dass jedes Kind nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes das Recht hat, gehört zu werden, stellten sie fest, dass dennoch eine große Zahl von Rechtsvorschriften und politischen Entscheidungen darauf abzuzielen schienen, willkürliche Altersgrenzen für die Beteiligung von Kindern festzusetzen. Sie führten Bereiche an, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und nannten vielversprechende Beispiele aus der Praxis, die weitere Verbreitung bei allen finden sollten, die bei ihrer Arbeit Umgang mit Kindern haben. Unter anderem wurden die Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz genannt; die zehn Grundsätze der Europäischen Kommission für integrierte Systeme zum Schutz von Kindern; die Checkliste für Angehörige der Rechtsberufe, die die FRA erarbeitet hat, um eine kindgerechtere Ausrichtung des Rechtswesens zu fördern; Maltas Kinderschutzgesetz, das sich dadurch auszeichnet, dass Kinder bei der Formulierung des Gesetzes konsultiert wurden; und nicht zuletzt die Einladung von Kindern zu Veranstaltungen wie dieser, damit sie Gelegenheit haben, sich zu äußern.

Immer wieder wurde Bildung als ein wesentlicher Faktor genannt. Hierzu gehören nicht nur Angebote zur Ausbildung am Arbeitsplatz für Fachkräfte, sondern auch Angebote an Fachschulen und Universitäten, an denen die Ausbildung zum Beruf stattfindet. Als ein weiterer Bereich könnte auch die Verbesserung der fachübergreifenden Zusammenarbeit und Schulung von SozialarbeiterInnen, Polizei und Angehörigen der Rechtsberufe in Betracht kommen, um das gegenseitige Verständnis der Erfordernisse und Aufgaben dieser Gruppen zu fördern.

Auch Eltern können aus der Verbesserung ihrer Kenntnisse Nutzen ziehen; sie wären besser über die Rechte und die Erfordernisse von Kindern informiert, nicht nur im Hinblick auf gerichtliche Verfahren, sondern auch auf mögliche alternative Formen der Konfliktlösung z. B. bei Streitigkeiten um die elterliche Sorge.

Was die Ausweitung der Beteiligung von Kindern auf alle Arten von Verfahren einschließlich Verwaltungsverfahren betrifft, so wurde ein Paradigmenwechsel diskutiert. Ein solcher grundlegender Wandel wird zur Schaffung einer Kultur beitragen, in der die Einbeziehung von Kindern zur Regel wird; die Beteiligung von Kindern sollte in die Verfahren integriert werden und nicht die Ausnahme sein.

Im Kern geht es um die Notwendigkeit, auf einen Wandel des Verhaltens und der Einstellung von BerufspraktikerInnen hinzuwirken, damit sie sich besser in Kinder hineinversetzen können. Dies ist der Weg, um die Beteiligung von Kindern in allen Bereichen zu verankern, was für die Gewährleistung einer kindgerechten Justiz von grundlegender Bedeutung ist.