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Kein Zugang zu Bildung für viele MigrantInnen

© UNHCR/Gordon Welters
Asylsuchende und Flüchtlinge in zahlreichen Teilen Europas laufen aufgrund ihrer Bildungsdefizite und der mangelnden Unterstützung für Traumaopfer in den Schulen Gefahr, ein Leben der Ungleichheit und Benachteiligung führen zu müssen. Dies sind einige der größten Bedenken, die die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem aktuellen zusammenfassenden Bericht zur Situation der Grundrechte im Zusammenhang mit Migration in ausgewählten Mitgliedstaaten der EU äußert, der sich mit den Bildungsaussichten für MigrantInnen befasst.

Hier finden Sie den Themenschwerpunkt Bildung sowie die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung für den Monat Mai.

In der aktuellen Zusammenfassung der Agentur werden drängende Grundrechtsfragen angesprochen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten einer Lösung bedürfen. In ihrem Bericht gelangt die FRA unter anderem zu den folgenden Erkenntnissen:

  1. In neun von 14 Mitgliedstaaten, die Gegenstand des vorliegenden Berichts sind, haben minderjährige MigrantInnen in Hafteinrichtungen keinen Zugang zu jeglicher Form von Bildung. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Mitgliedstaaten davon ausgehen, dass die Dauer der Inhaftnahme zur Durchführung der administrativen und medizinischen Untersuchungen für die schulische Ausbildung kurz sein wird und unter Umständen sogar noch kürzer als erforderlich ausfällt. In den anderen Ländern wird informelle Bildung angeboten. Schulbildung, unabhängig von der in der Haft verbrachten Zeit, wird nur in drei Mitgliedstaaten angeboten.
  2. Sehr wenige Mitgliedstaaten gehen speziell auf die Bildungsbedürfnisse minderjähriger MigrantInnen ein, die vor ihrer Einreise nicht in der Lage waren, regelmäßig die Schule zu besuchen. Infolgedessen bleiben sie möglicherweise auch hinter den SchülerInnen ihres Alters zurück. Dies ist in vielen Mitgliedstaaten insbesondere dann ein Problem, wenn es darum geht, Kinder zu unterrichten, die das Pflichtschulalter bereits überschritten haben und nicht über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.
  3. Für traumatisierte Kinder ist es aufgrund von Verhaltensproblemen oder, weil sie sich zurückziehen, oft schwierig, sich zu integrieren. In vier Mitgliedstaaten gibt es zwar eine gewisse Form von psychologischer Unterstützung, doch richtet sich diese nicht speziell an Flüchtlingskinder. In lediglich drei Mitgliedstaaten erhalten LehrerInnen durch Schulungen oder Anleitungen Unterstützung beim Umgang mit traumatisierten Kindern.
  4. Frühkindliche Bildung kann SchülerInnen helfen, besser zu lernen und einen Schulabbruch zu vermeiden. Jedoch sind lange Wartezeiten, Sprachbarrieren, weite Entfernungen, unzureichende Beratung für Familien, Informationsmangel, geringe Beihilfen für AsylbewerberInnen zur Deckung der Kosten sowie die Behandlung und Integration traumatisierter Kinder allesamt Faktoren, die den Zugang zu frühkindlicher Bildung einschränken. Zum Beispiel verfügen mehr als 40 % der niederländischen Gemeinden, in denen es Aufnahmezentren gibt, über keine Kinderbetreuungseinrichtungen in diesen Zentren.
  5. In vier Mitgliedstaaten haben Asylsuchende und Flüchtlinge in einigen Teilen oder Regionen dieser Länder keinen Zugang zu formaler Schulbildung. Nahezu alle Mitgliedstaaten bieten zwar spezielle Förderklassen an, um den Kindern zu helfen, Anschluss an die regulären Schulen zu finden. Doch verbringen diese Kinder in fünf Mitgliedstaaten bis zu zwei Jahre in separaten Vorbereitungsklassen außerhalb der Schuleinrichtungen, bis sie staatliche Schulen besuchen können.
  6. Sobald minderjährige MigrantInnen in einer Schule angemeldet sind, kommen sie im Allgemeinen in den Genuss derselben Leistungen wie einheimische Kinder. In einigen Mitgliedstaaten können sie zudem zusätzliche Unterstützung wie Sprachkurse oder Beihilfen für den Erwerb von Schulmaterialien in Anspruch nehmen.
  7. Probleme mit der Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Abschlusszeugnissen behindert den Zugang zur tertiären Bildung und zum Arbeitsmarkt in vielen Mitgliedstaaten.
  8. Die meisten Mitgliedstaaten haben nach der Migrationskrise in den Jahren 2015/2016 ihren Bildungshaushalt und ihr Lehrpersonal aufgestockt. In Österreich beispielsweise hat sich das Personal für die Grundbetreuung nach dem enormen Anstieg der Migration vervierfacht.

Die Europäische Kommission ersuchte die Agentur um die Erhebung von Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte werden für 14 Mitgliedstaaten vorgelegt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicke über die Datenerhebung. Im nächsten Monat lautet das Schwerpunktthema Strafverfolgung.