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Notwendigkeit stärkerer Kontrollen von Standards in Aufnahmezentren für Migranten

Die angemessene Kontrolle der Standards in Aufnahmezentren stellt bei der Gewährleistung geeigneter Lebensbedingungen für Asylsuchende eine weitere Herausforderung für die Mitgliedstaaten dar. Dies ist eine der Erkenntnisse, zu denen die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem aktuellen zusammenfassenden Bericht über die Situation bei Grundrechtsanliegen im Zusammenhang mit Migration in ausgewählten Mitgliedstaaten gelangt. Der Bericht untersucht, wie die Mitgliedstaaten eine geeignete Überwachung und angemessene Standards in Aufnahmezentren für Migranten sicherstellen.

Lesen Sie den Themenschwerpunkt Überwachung von Aufnahmebedingungen und die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung von September.

Der jüngste zusammenfassende Bericht der FRA befasst sich schwerpunktmäßig mit der Überwachung einiger zentraler Bestimmungen für Aufnahmeeinrichtungen, darunter Unterbringung, Verpflegung, Gesundheitsversorgung, Informationen und Kindeswohl. In ihrem Bericht gelangt die FRA unter anderem zu den folgenden Erkenntnissen:

  1. Alle befragten Mitgliedstaaten wiesen auf Schwierigkeiten bei der Bereitstellung angemessener Bedingungen in den Aufnahmeeinrichtungen aus Gründen der Kapazität, Sicherheit und Lebensbedingungen hin. Es gab jedoch auch Beispiele für bewährte Verfahren.
  2. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen über schriftliche Standards für Aufnahmebedingungen, die teilweise rechtsverbindlich und öffentlich zugänglich sind. Diese Standards können jedoch regional unterschiedlich sein oder von der Art der Einrichtung abhängen.
  3. Knapp die Hälfte der Mitgliedstaaten legt die Standards für Aufnahmebedingungen in den Vereinbarungen mit den Betreibern der Einrichtungen fest. Diese Vereinbarungen geben einen Rahmen für die an die Betreiber gestellten Anforderungen vor.
  4. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen über benannte Stellen, die für die Überwachung der Aufnahmebedingungen zuständig sind und die Einrichtungen regelmäßig überprüfen, was für eine wirkungsvolle Überwachung wichtig ist.
  5. Obwohl Unabhängigkeit ein wesentliches Element wirkungsvoller Kontrollmechanismen darstellt, verfügen nur wenige Mitgliedstaaten über unabhängige Kontrollorgane.
  6. Asylsuchende können zwar in den meisten Mitgliedstaaten Beschwerde gegen die Bedingungen in den Aufnahmeeinrichtungen einlegen, jedoch tun dies nur wenige.

Auf der Grundlage bestehender Vorgehensweisen schlägt die FRA folgende Elemente für wirksame Kontrollen vor:

  1. ein unabhängiges Kontrollorgan,
  2. regelmäßige unangemeldete Inspektionen,
  3. wirkungsvolle Beschwerdeverfahren.

Die Europäische Kommission ersuchte die FRA um die Erhebung von Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte werden für 14 Mitgliedstaaten vorgelegt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakei, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte. Der nächste Themenschwerpunkt-Bericht wird im Dezember 2017 veröffentlicht und widmet sich der Frage, wie hohe Migrantenzahlen sich auf lokale Gemeinschaften auswirken.