Press Release

Grundrechtsschutz in der Krise: Ungleichheiten und Belästigungen nehmen zu

In der EU könnten viele Menschen auf der Strecke bleiben, weil wachsende Intoleranz und Angriffe auf die Grundrechte die bislang erzielten wichtigen Fortschritte immer weiter aushöhlen, heißt es im Grundrechte-Bericht der FRA.

„In der gesamten EU läuten die Grundrechts-Alarmglocken, denn Ungleichheiten, Belästigungen und Vorurteile nehmen weiterhin zu“, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Wir müssen entschlossen reagieren und hervorheben, wie die Grundrechte uns allen zugutekommen. Wir müssen den Ungleichheiten entgegentreten, die uns von einer fairen und gerechten Gesellschaft abhalten, in der alle gedeihen können.“

Der diesjährige Grundrechte-Bericht resümiert die Entwicklungen und Defizite beim Schutz der Menschenrechte in der EU im letzten Jahr. Die Ratifizierung der „UN-Behindertenrechtskonvention“ durch alle EU-Mitgliedstaaten und die vorläufige Einigung der EU über den vorgeschlagenen Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit waren 2018 markante und wichtige Meilensteine. Auf globaler Ebene präsentiert die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung ein Konzept für eine bessere Welt der Gerechtigkeit, der Gleichheit und des Friedens. Damit dies jedoch gelingt, müssen die Ziele auch die Menschenrechte fest mit einschließen, wie der Bericht in seinem Fokuskapitel aufzeigt.

Darüber hinaus behandelt der Bericht u. a. folgende zentrale Themen:

  • Rassendiskriminierung und rassistisch motivierte Belästigungen sind in der gesamten Europäischen Union weiterhin an der Tagesordnung. Vor diesem Hintergrund haben die EU-Organe Maßnahmen erlassen, um Antisemitismus und Rassismus gegenüber Afro-Europäerinnen und -Europäern zu bekämpfen. Wie die Erhebungen der FRA deutlich machen, sehen sich Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, religiösen Überzeugung oder ethnischen Zugehörigkeit nach wie vor Belästigung, Diskriminierung, tief verwurzelten Vorurteilen und diskriminierendem ethnischen Profiling ausgesetzt, die in der gesamten EU weit verbreitet sind. So werden beispielsweise jeder fünfte dunkelhäutige Mensch und nahezu drei von zehn Menschen jüdischen Glaubens Opfer von Belästigung. Alle EU-Mitgliedstaaten sollten daher nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung aufstellen. Außerdem sollten sie bei Hassdelikten und Hassrede härter durchgreifen und wirksame Maßnahmen bei der Tatbestandsaufnahme, Ermittlung, Strafverfolgung und bei Verhandlungen mutmaßlicher Zwischenfälle vor Gericht ergreifen.
  • Die Integration von Flüchtlingen ist trotz Hindernissen unterschiedlichster Art vorangeschritten. Dennoch halten fast vier von zehn Europäern und Europäerinnen Migration für problematisch, und beinahe die Hälfte schätzt das Ausmaß der irregulären Migration als viel zu hoch ein. Nach wie vor gibt es Behauptungen, dass Migrantinnen und Migranten, inklusive Kinder, über die EU-Außengrenzen zurückgeschoben werden, manchmal auch gewaltsam, und Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei. Dies macht deutlich, dass die Mitgliedstaaten rasch handeln müssen, um einen solchen Missbrauch zu stoppen und zu gewährleisten, dass bei Asyl- und Rückführungsverfahren das EU-Asylrecht und die Menschenrechte geachtet werden.
  • Die Kinderarmutsquoten in der EU sind leicht gesunken, doch ist noch immer jedes vierte Kind armutsgefährdet. Dies bedeutet, dass in einer der reichsten Regionen der Welt manche Kinder hungrig zu Bett gehen und unter unzumutbaren Bedingungen leben, unter denen ihre Gesundheit und ihre Ausbildung leiden. Bei den Kindern, deren Eltern Ausländer sind, sind vier von zehn Kindern betroffen. Kinder, die einer ethnischen Minderheit angehören, werden noch immer ausgegrenzt. So werden beispielsweise 15 % der Roma-Kinder in der Schule getrennt unterrichtet. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten daher zweckgebundene Mittel für Maßnahmen zur Verringerung der Kinderarmut bereitstellen. Außerdem sollten sie größere Anstrengungen unternehmen, um die Diskriminierung von Kindern, die Minderheiten angehören, zu bekämpfen und ihre soziale Inklusion und Eingliederung zu fördern.

Der Grundrechte-Bericht bündelt und analysiert die wichtigsten Menschenrechtsentwicklungen in der EU im Jahr 2018. Er enthält Vorschläge für Maßnahmen für folgende Bereiche: Charta der Grundrechte der EU und ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten; Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz; Integration der Roma; Asyl, Grenzen und Migration; Informationsgesellschaft, Privatsphäre und Datenschutz; Rechte des Kindes; Zugang zur Justiz und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642