Aktuelle Nachricht

Justiz erfüllt geltende Rechtspflichten nur mangelhaft

Jeder und jede wünscht sich einen fairen Prozess, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. In der Praxis führen Mängel im Justizsystem jedoch mitunter dazu, dass die Rechte von Opfern und Angeklagten nicht gewahrt werden. Der Europäische Tag der Justiz ist eine Gelegenheit, um über Herausforderungen nachzudenken, damit in Europa allen eine faire Rechtsprechung sicher ist.

Die Rechtsprechung sorgt dafür, dass die Grund- und Menschenrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt und geschützt werden.

Damit sie aber an die Rechtsprechung glauben und ihr vertrauen können, müssen sie auch erkennen und sich darauf verlassen können, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird.

Dies erfordert eine starke und unabhängige Justiz, deren Entscheidungen sich ausschließlich auf das Gesetz stützen. Das bedeutet auch, dass jegliche Einmischung unzulässig ist.

So müssen beispielsweise die Opfer von Gewaltverbrechen darauf vertrauen können, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte die Täterinnen oder Täter ermitteln, strafrechtlich verfolgen, verurteilen und angemessen bestrafen.

Opfer sollten in diese Verfahren eingebunden werden und sich aktiv daran beteiligen können. Sie müssen erkennen können, dass die Justiz ihren Auftrag, für Gerechtigkeit zu sorgen, erfüllt.

Das ist aber, wie aus einem FRA-Bericht hervorgeht, nicht immer der Fall.

Der Bericht zeigt, dass Opfer in vielen Fällen gemäß den Rechtsvorschriften nicht als Parteien von Strafverfahren anerkannt werden. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Opfer wirksamere und umfassende Unterstützung erhalten und dass Richterinnen und Richter sowie Polizeibeamte geschult werden, damit sie besser auf die Rechte der Opfer eingehen können.

Auch Angeklagte haben häufig darunter zu leiden, dass ihre Verfahrensrechte von all denen, die an den Strafverfahren beteiligt sind, in der Praxis nur mangelhaft gewahrt werden.

Dies gilt sowohl für rein nationale als auch für grenzüberschreitende Strafverfahren.

Jüngste Erkenntnisse der FRA unterstreichen, wie Angeklagte in Strafverfahren durch mangelnde Aufklärung und unzureichenden Zugang zu Rechtsbeistand an uneingeschränktem Zugang zur Justiz gehindert werden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten noch mehr tun müssen, damit die einschlägigen Normen zur Gewährleistung der Rechte von Opfern und Angeklagten effektiv und konsequent angewendet werden.

Nur dann können wir sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen fairen und gleichberechtigten Zugang zur Justiz haben.