Press Release

Externe Bewertung: FRA auf gutem Weg

Am 9. Juli wird sich die Arbeitsgruppe „Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit“ (FREMP) des Rates der Europäischen Union mit den Ergebnissen der unabhängigen externen Bewertung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) befassen. Auch die Empfehlungen, die der FRA-Verwaltungsrat auf Grundlage dieser Bewertung erarbeitet hat, werden Gegenstand der Diskussion sein. An der Sitzung werden auch die Vorsitzende des FRA-Verwaltungsrats, Maija Sakslin, und FRA-Direktor Morten Kjaerum teilnehmen.

Zum Bericht: Externe Bewertung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (EN)  >>

Seit die FRA vor sechs Jahren errichtet wurde, haben wir einen weiten Weg zurückgelegt. Wir haben uns zu einer wichtigen Einrichtung entwickelt, die in Fragen der Grundrechte ein Bezugspunkt in der EU geworden ist“, stellt FRA-Direktor Morten Kjaerum fest. „Ich bin stolz auf das, was die Agentur bisher erreicht hat. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden uns in Zukunft als Richtschnur dienen, damit wir in noch stärkerem Maße zum Schutz und zur Förderung der Grundrechte in der gesamten EU beitragen können – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene.“

Der externe Bewertungsbericht enthält unter anderem folgende zentrale Schlussfolgerungen:

  • Die FRA gilt als einzigartiger Lieferant für vergleichende EU-weite Studien zu den Grundrechten.
  • Die FRA wird als offener und engagierter Ansprechpartner für Interessensgruppen und ihre Bedürfnisse wahrgenommen; die Befragten sind mit der Arbeit der Agentur zufrieden.
  • Die Mitgliedstaaten schätzen die Tätigkeit der FRA auf EU-Ebene. Ihrer Meinung nach sollte die FRA jedoch ihre Relevanz und Sichtbarkeit auf nationaler Ebene verstärken.
  • Im Allgemeinen wurden Koordinierung und Zusammenarbeit mit allen wichtigen Interessensgruppen, einschließlich des Europarats, als sehr positiv bewertet.
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen sind zufrieden mit der Arbeit der FRA, meinen aber, dass das Mandat der Agentur erweitert werden sollte. Die FRA-Plattform für Grundrechte wird als ein wirksames Forum für die Zusammenarbeit zwischen FRA und Zivilgesellschaft gewürdigt.

Die Bewertung erfolgte gemäß der Gründungsverordnung der FRA, nach der die Agentur fünf Jahre nach ihrer Errichtung eine externe Bewertung durchführen muss. Das unabhängige externe Beratungsunternehmen Ramboll befragte online, per Telefon oder in persönlichen Gesprächen mehr als 300 der wichtigsten KooperationspartnerInnen und Interessensgruppen der FRA. Die Fragen galten dem Einfluss der FRA-Tätigkeiten, ihrer Effizienz und Wirksamkeit, ihrem Mehrwert für die EU und ihrer Kohärenz.

Ende des vergangenen Jahres legte Ramboll seinen Bewertungsbericht dem FRA-Verwaltungsrat vor. Auf der Grundlage dieser Bewertung erarbeitete der Verwaltungsrat Empfehlungen, die vor kurzem der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union vorgestellt wurden. Auch das Europäische Parlament, der Rat, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen erhielten die externe Bewertung zusammen mit den Empfehlungen des FRA-Verwaltungsrats. Die Europäische Kommission wird den Abschlussbericht veröffentlichen.

Nähere Informationen:

Kontaktdaten für weitere Auskünfte:

  • Tel.: +43 158030642

Hinweise für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat den Auftrag, Entscheidungsträgern auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene faktengestützte Beratung bereitzustellen und auf diese Weise zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und politischen Strategien im Zusammenhang mit Grundrechten beizutragen.
  • Der Verwaltungsrat der FRA ist die Planungs- und Überwachungsinstanz der Agentur. Jeder Mitgliedstaat benennt einen unabhängigen Sachverständigen als Mitglied des FRA-Verwaltungsrats. Diese Persönlichkeiten verfügen über Erfahrung in der Verwaltung von Organisationen des öffentlichen oder privaten Sektors und über Kenntnisse im Bereich der Grundrechte. Ferner gehören dem Verwaltungsrat zwei Vertreter der Europäischen Kommission und eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit an. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats der FRA beträgt fünf Jahre. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten von der FRA keine Vergütung; lediglich die Erstattung von Reisekosten und ein Tagegeld sind vorgesehen. Der Verwaltungsrat tritt zweimal jährlich zusammen. Näheres siehe Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe c der Gründungsverordnung der FRA.