Press Release

Bürger fordern einen wirksamen und zugänglichen Schutz vor Datenschutzverletzungen

Durch die verbreitete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien von öffentlichen sowie privaten Stellen fallen Menschen in der EU immer wieder Datenschutzverletzungen zum Opfer. Ein Großteil dieser Verletzungen entfällt auf Aktivitäten im Internet, Direktmarketing und Videoüberwachung.

Zum Bericht: Access to data protection remedies in the EU Member States (Zugang zu Rechtsmitteln in Zusammenhang mit dem Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten) >>

Der neueste Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zum Zugang zu Rechtsmitteln im Bereich des Datenschutzes in den EU-Mitgliedstaaten (Access to data protection remedies in the EU Member States) weist auf ein mangelndes Verständnis und Bewusstsein der Opfer für Datenschutz hin, sowie der Behörden, die sie unterstützen könnten. Die Ergebnisse des Berichts unterstreichen auch, dass die überarbeiteten Datenschutzvorschriften der EU dringend in Kraft treten sollten.

„Es ist heute schlichtweg zu einfach, die personenbezogenen Daten von europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu erfassen und zu missbrauchen. Diese Verstöße können tiefgreifende Folgen für die Opfer von Datenschutzverletzungen nach sich ziehen“, erklärt FRA-Direktor Morten Kjaerum: „Es ist an der Zeit, die Datenschutzbehörden zu berechtigen, diesen Verletzungen entgegenzuwirken, damit die Opfer angemessene Entschädigungen erhalten können.“

„In der Europäischen Union ist Datenschutz ein Grundrecht. Wir müssen sicherstellen, dass dieses Recht geschützt ist und dass die Bürger es durchsetzen können“, erklärt die Vizepräsidentin der Europäischen Union und Kommissarin für Justiz, Viviane Reding: „Wie der Bericht der EU-Agentur für Grundrechte zeigt, wissen nach wie vor viele Bürger nicht, an wen sie sich wenden müssen, wenn ihre Daten missbraucht wurden. Dies ist inakzeptabel. In dieser Hinsicht werden die Vorschläge der Kommission zur Reform des Datenschutzes den Bürgern das Leben leichter machen: Es nur noch eine einzige Anlaufstelle geben, das heißt, Bürger können sich in allen Fällen an ihren örtlichen Datenschutzbeauftragten wenden und müssen künftig kein Flugzeug mehr nehmen, um eine Beschwerde einzureichen. Es spielt in Zukunft keine Rolle mehr, wo das Unternehmen, das ihre Daten verarbeitet, in der EU seinen Sitz hat. Ich fordere die Ministerinnen und Minister auf, dem Beispiel des Europäischen Parlaments zu folgen und die Datenschutzreform rasch zu beschließen, die die Rechte der Bürger verbessern wird.“

Aus den Gesprächen mit Opfern von Datenschutzverletzungen geht hervor, dass sich die Mehrzahl an Datenschutzbehörden wendet. Häufig wollen sie damit verhindern, dass ähnliche Verletzungen erneut geschehen; eine finanzielle Entschädigung steht dabei nicht im Vordergrund. Nur in Ausnahmefällen beschreiten Opfer den Rechtsweg. Gerichtsverfahren gelten als zu kompliziert, kostspielig und zeitaufwendig. Weiterhin erwiesen sich auch als problematisch fehlende Rechtshilfe, Mangel an Datenschutzspezialisten sowie mit zu geringen Ressourcen ausgestattete Datenschutzbehörden und Mittlerorganisationen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass zu wenige Informationen über Datenschutzverfahren und Rechtsbehelfe existieren.

Laut FRA-Bericht können die Datenschutzbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten Korrekturen von Datenschutzverletzungen sowie Sanktionen anweisen. Die Sanktionen reichen von Warnungen und Geldbußen bis zum Widerruf von Zulassungen, variieren zwischen den einzelnen Ländern allerdings stark in Umfang und Dauer. In nahezu allen EU-Mitgliedstaaten können auch strafrechtliche Sanktionen in Form einer Geld- oder Haftstrafe auferlegt werden, doch auch hier bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern in Dauer der Sanktion und Höhe der Geldstrafe.

Ein Großteil der Datenschutzverletzungen steht im Zusammenhang mit Aktivitäten im Internet, Direktmarketing und Videoüberwachung mit CCTV-Überwachungskameras. Regierungsstellen, Strafverfolgungsbehörden sowie Finanz- und Gesundheitseinrichtungen sind am häufigsten für solche Datenschutzverletzungen verantwortlich. In der Folge leiden die Opfer besonders häufig unter Unsicherheit, Rufschädigung oder emotionalen Belastungen.

Die vorgeschlagene Reform der EU-Datenschutzvorschriften sollte dazu beitragen, diese Probleme zu verringern. Gestützt auf ihre Forschungsergebnisse schlägt die FRA folgende  Maßnahmen vor:

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Beschwerdemechanismen, einschließlich der der nationalen Datenschutzbehörden und ihrer Aufgaben;
  • Schulungen zum Thema Datenschutz für Juristen, sodass diese fundiertere Beratung bieten können;
  • Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden;
  • Bereitstellung angemessener Ressourcen und Befugnisse für Datenschutzbehörden, um Datenschutzverletzungen entgegenzuwirken;
  • finanzielle Förderung von Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängigen Einrichtungen, die die Opfer bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Wiedergutmachung unterstützen;
  • Vereinfachung der Regeln zur Beweislast, insbesondere für Fälle im Online-Bereich, um es Privatpersonen einfacher zu machen, ihren Fall vor Gericht zu bringen oder eine Aufsichtsbehörde anzurufen.

Der Bericht liefert einen Überblick über den rechtlichen Rahmen und die Verfahren, die bei Datenschutzverletzungen in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus stellt er die praktischen Erfahrungen von Opfern und Personen, die im Bereich von Datenschutzverletzungen tätig sind, dar. Hierdurch ermittelt der Bericht Bereiche, für die Verbesserungsbedarf beim Zugang zu Rechtsmitteln in Datenschutz-Fällen besteht.

Um zu einem besseren Verständnis der Datenschutzthemen beizutragen, veröffentlicht die FRA am morgigen Dienstag auch ein Handbuch über die Rechtsprechung zum europäischen Datenschutzrecht. Das mit dem Europarat zusammen erarbeitete Handbuch richtet sich an nicht auf den Datenschutz spezialisierte Juristen und Nichtregierungsorganisationen.
Der Bericht steht unter folgender Adresse zur Verfügung:

Access to data protection remedies in the EU Member States (Zugang zu Rechtsmitteln in Zusammenhang mit dem Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten)

Weitere Informationen: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

  • Die FRA nahm einen Vergleich der Datenschutzgesetze und verfügbaren Rechtsmittel in allen 28 EU-Mitgliedstaaten vor. Darüber hinaus wurden 700 Personen in 16 EU-Mitgliedstaaten befragt: Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes Königreich. Dabei handelte es sich um Opfer von Datenschutzverletzungen, Richter und Anwälte, Mitarbeiter von Datenschutzbehörden und Organisationen zur Opferbetreuung.
  • Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten ist in der Charta der Grundrechte der Europäische Union verankert.
  • Informationen zur Arbeit der FRA im Bereich Datenschutz, einschließlich früherer Berichte, finden sich auf der FRA-Website.
  • Die FRA bietet Entscheidungsträgern in der EU und den Mitgliedstaaten faktengestützte Grundrechtsberatung und leistet damit einen Beitrag zu fundierteren und gezielteren Debatten und Strategien auf dem Gebiet der Grundrechte.