Press Release

Aktualisierter Bericht zum Rechtsschutz für LGBTI-Personen in der EU

Der Grundrechtsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* Personen und Intersexuelle (LGBTI-Personen) hat sich in vielen EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich verbessert, wie die aktualisierte vergleichende rechtliche Analyse zum Rechtsschutz von LGBTI-Personen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) offenbart. In einigen Ländern verlaufen die Fortschritte jedoch langsamer und insbesondere trans* Personen und Intersexuelle haben mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Dies sowie die zwischen den EU-Mitgliedstaaten herrschenden Unterschiede beim Rechtsschutz für LGBTI-Personen verleihen der Notwendigkeit Nachdruck, die in diesem Bereich bestehenden Lücken zu schließen. Der von der Europäischen Kommission am 7. Dezember vorgelegte Maßnahmenkatalog zur Förderung der Gleichbehandlung von LGBTI-Personen (List of actions to advance LGBTI equality) unterstreicht ebenfalls die Notwendigkeit für einen verbesserten Grundrechtsschutz.

Die von der FRA vorgenommene rechtliche Analyse der Grundrechtesituation von LGBTI-Personen zeigt, dass diesbezüglich in einigen Bereichen Fortschritte erzielt wurden”, erklärte der Interimsdirektor der FRA, Constantinos Manolopoulos. „Die Ergebnisse offenbaren aber auch, dass nach wie vor Hindernisse bestehen, die aus dem Weg geräumt werden müssen, damit alle LGBTI-Personen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können.

Der Bericht „Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität und der Geschlechtsmerkmale in der Europäischen Union: vergleichende rechtliche Analyse“ (Protection against discrimination on grounds of sexual orientation, gender identity and sex characteristics in the European Union: Comparative legal analysis“) beleuchtet die zentralen Entwicklungen und Tendenzen bei den gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Grundrechte von LGBTI-Personen in der EU:

  • Unzureichender Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität: Die Verabschiedung der vorgeschlagenen EU-Gleichbehandlungsrichtlinie würde zur Erweiterung und Verbesserung des Schutzes von LGBTI in wichtigen Lebensbereichen beitragen.
  • Besserer Schutz vor Hassdelikten: Um Hassdelikte wirkungsvoller eindämmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten gegen die unzureichende Meldung solcher Delikte vorgehen und den Mangel an einschlägigen statistischen Daten beheben.
  • Unklare Definitionen des Begriffs „Familienangehörige“ beeinträchtigen die Freizügigkeit von LGBTI-Familien innerhalb der EU: Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, den in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannten Personenstand anzuerkennen, um dafür zu sorgen, dass alle EU-Bürger ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen können.
  • Mangelndes Verständnis der Rechte Intersexueller: Die Mitgliedstaaten müssen ihre Rechtsvorschriften und Verfahren daraufhin überprüfen, ob sie zu Diskriminierung und Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit insbesondere minderjähriger Intersexueller führen können.

Der Bericht hebt hervor, dass seit 2010 ermutigende rechtliche Entwicklungen stattgefunden haben, zeigt allerdings auch die Herausforderungen auf, die es noch immer zu bewältigen gilt. So wird nicht nur darauf hingewiesen, dass der EU-weiten LGBT-Erhebung der FRA zufolge LGBTI-Personen in ihrem Alltag mit Angst, Isolation und Diskriminierung zu kämpfen haben, sondern auch unterstrichen, wie vielen LBGTI-Personen verstärkte Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der von der Europäischen Kommission vorgelegten Maßnahmenkatalog zur Förderung der Gleichbehandlung von LGBTI zugute kämen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:  media@fra.europa.eu / Tel. +43 158030642

Hinweise für die Redaktion:

  • Der Bericht untersucht die folgenden Themen: Zugang zu geschlechtsangleichender Behandlung und rechtliche Anerkennung des bevorzugten Geschlechts, Nichtdiskriminierung und Förderung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, LGBTI-Personen im öffentlichen Raum (Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Schutz vor Missbrauch und Gewalt), die Grundrechtesituation Intersexueller, der Begriff Familienangehörige im Zusammenhang mit Freizügigkeit, Familienzusammenführung und Asyl sowie internationaler Schutz und Asyl für LGBTI-Personen.
  • Weitere Informationen über die Tätigkeiten der FRA im Bereich LGBTI stehen auf der FRA-Website zur Verfügung, sowie der demnächst erscheinende Bericht über FRAs Erhebung zum Thema LGBTI und Behörden.
  • Am 7. Dezember stellte Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, dem Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) die von der Europäischen Kommission erarbeitete Maßnahmenliste zur Förderung der Gleichbehandlung von LGBTI-Personen vor. Darin wird die Notwendigkeit unterstrichen, die Umsetzung der für LGBTI relevanten bestehenden EU-Rechtsvorschriften voranzutreiben und weitere Lücken im Rechtsschutz zu schließen.
  • Die Agentur der EU für Grundrechte (FRA) gibt Entscheidungsträgern und –trägerinnen auf EU- und nationaler Ebene faktengetützte Grundrechtsberatung und trägt somit zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und Politiken im Zusammenhang mit den Grundrechten bei.