Press Release

Michael O'Flaherty wird neuer Direktor der FRA

Michael O'Flaherty zum neuen Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gewählt.

Mit großer Freude verkündet der Verwaltungsrat der FRA die Ernennung von Michael O’Flahery zum neuen Direktor der Agentur“, teilt die Vorsitzende des Verwaltungsrats, Frauke Lisa Seidensticker, mit. „Seine fundierten Sachkenntnisse im Bereich der Menschenrechte und seine umfangreiche Erfahrung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene werden die Rolle der FRA als Hauptakteur bei der Mitgestaltung der Grundrechte-Landschaft in der EU stärken.“

Die Mitglieder des FRA-Verwaltungsrats interviewten die Kandidaten und Kandidatinnen für die Stelle des Direktors während ihrer Sitzung am 24. und 25. September. Anschließend wurde über die endgültige Entscheidung abgestimmt.

Es ist eine große Ehre für mich, diese wichtige Position zu besetzen," sagte der zukünftige FRA-Direktor Michael O'Flaherty. "Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und dem Vorstand, um – vor allem in diesen kritischen Zeiten – die Förderung und den Schutz der Grundrechte in der gesamten EU voranzutreiben."

Michael O'Flaherty ist gegenwärtig Professor für Menschenrechte an der National University of Ireland in Galway und Direktor des irischen Zentrums für Menschenrechte. Zuvor war er Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen. Insgesamt blickt er auf eine über 20-jährige Tätigkeit im Menschenrechtsbereich auf nationaler und internationaler Ebene zurück. Darunter fällt auch seine Tätigkeit seit 2014 als hochrangiger Experte für Irland im multidisziplinären Forschungsnetzwerk der FRA, FRANET.

Kontaktdaten für weitere Auskünfte: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat den Auftrag, Entscheidungsträgern und -trägerinnen der EU und auf nationaler Ebene faktengestützte Grundrechtsberatung bereitzustellen und auf diese Weise zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und politischen Strategien im Zusammenhang mit Grundrechten beizutragen.
  • Das Auswahlverfahren für die Neubesetzung des Amts des Direktors ist in der Gründungsverordnung der FRA festgelegt. Die Europäische Kommission nimmt eine Vorauswahl vor. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union befragen alle in die Vorauswahl gekommenen Kandidaten und Kandidatinnen; anschließend geben sie ihre Stellungnahmen ab und stellen die von ihnen bevorzugte Reihenfolge auf. Die endgültige Entscheidung liegt beim Verwaltungsrat der FRA.
  • Der Verwaltungsrat der FRA besteht aus unabhängigen Experten und Expertinnen aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Dem Verwaltungsrat gehören zudem zwei Vertreter der Europäischen Kommission und eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit an.