Press Release

FRA-Berichte: Mitgliedstaaten lassen Opfer von Gewaltdelikten im Stich

Die Mitgliedstaaten müssen mehr für den Schutz der Opfer von Gewaltdelikten tun, findet die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). In ihrer jüngsten Berichtsserie hinterfragt die FRA die gegenwärtigen Garantien zur Verteidigung der Rechte derer, die sich um Gerechtigkeit bemühen. Die FRA fordert positive Maßnahmen seitens der Polizei, der Unterstützungsdienste, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.

„Zu viele Opfer von Gewaltdelikten werden nicht in Strafverfahren eingebunden. Es ist unsere Pflicht, ihre Rechte zu wahren, sie vor einer weiteren Viktimisierung zu schützen und sicherzustellen, dass auch sie daran mitwirken können, das ihnen zugefügte Unrecht zu korrigieren“, sagt der Direktor der FRA, Michael O'Flaherty.

In der vierteiligen FRA-Berichtsserie „Gerechtigkeit für Opfer von Gewaltdelikten“ werden Mängel im Justizsystem festgestellt. In jedem Bericht wird der Zugang zur Justiz aus grundrechtlicher Sicht untersucht, wobei jeder Bericht einen eigenen Schwerpunkt behandelt. Der letzte Bericht befasst sich mit Frauen als Opfer häuslicher Gewalt.

In den Berichten wird vorgeschlagen, wie die politischen Entscheidungstragenden die Unterstützung der Opfer praktisch verbessern können. Hierzu zählen:

  • Wirksamere und umfassendere Unterstützung anstelle eines fragmentierten Unterstützungsansatzes. Bessere Abstimmung zwischen der Polizei und Unterstützungsdiensten, um eine rasche und wirksame Befassung zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollten ferner eine angemessene Personalausstattung und finanzielle Unterstützung für Hilfsdienste bereitstellen. Dazu gehören unentgeltliche Rechtshilfe, Beratungsdienste und Beratung über die Rechte der Opfer.
  • Mehr Schutz in Gerichtsverfahren, um ein erneutes Auftreten von Traumata bei der Begegnung mit den Straftätern zu verhindern. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um Straftäter und Opfer während des gesamten Verfahrens zu trennen.
  • Besserer Polizeischutz. Polizei und Richterinnen und Richter sollten Frauen, die Angst vor erneuter Gewalt durch ihren Partner haben, besser schützen. Sie sollten systematisch Wohnungsverweise anordnen und gerichtliche Anordnungen treffen.
  • Bessere Entschädigung der Opfer für das Leid, das ihnen zugefügt wurde. Die Opfer sollten über ihr Recht auf Entschädigung durch die Straftäter und den Staat informiert werden. Richterinnen und Richtern sollte durch Schulungsmaßnahmen vermittelt werden, dass Entschädigungen ein wichtiger Teil der Verurteilung von Straftätern sind.
  • Rehabilitation von Straftätern durch Anti-Gewalt-Training, Bewährungshilfe und Mediation zwischen Opfern und Tätern. Auf diese Weise wird der Gesellschaft geholfen, da weitere Gewalt verhindert wird. Darüber hinaus werden die Täter stärker für ihr Handeln in die Verantwortung genommen.
  • Schulung von Richterinnen und Richtern und Polizei, um Verständnis und Empathie beim Umgang mit Opfern zu fördern. Dies würde den Gerichten und der Polizei helfen, die Rechte der Opfer besser anzuerkennen. Es würde sichergestellt, dass die Opfer respektvoll behandelt werden. Gesundheitsdienstleistende sollten darin geschult werden, Missbrauchsfälle festzustellen und dagegen vorzugehen. Die Polizei sollte darüber aufgeklärt werden, dass eingegriffen werden muss, damit Frauen nicht noch mehr Leid durch ihren Partner erfahren.

In den Berichten wird der rechtebasierte Ansatz im Bereich der Strafjustiz untersucht. Sie sind das Ergebnis von Feldforschung in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal und dem Vereinigten Königreich. Dargestellt werden die Perspektiven der Opfer von Gewaltdelikten, des Opferhilfepersonals, der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der Polizei und der Richterinnen und Richter, wenn es um den Schutz vor wiederholter Viktimisierung und um Gerechtigkeit geht.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweis für die Redaktion:

Die vollständigen Berichte sind abrufbar unter: