Press Release

Zugang zur Justiz: Beschuldigte benötigen mehr Informationen und besseren Zugang zu einem Rechtsbeistand

Beschuldigte in Strafverfahren haben häufig keinen uneingeschränkten Zugang zur Justiz, weil sie schlecht informiert werden und keine angemessene Rechtsvertretung erhalten. Dies geht aus dem aktuellen Bericht der FRA hervor. Er zeigt, an welchen Stellen die Mitgliedstaaten Informationsflüsse und Rechtsbeistand verbessern sollten, um die Rechte von Beschuldigten zu wahren.

In Strafverfahren werden nicht alle vor dem Gesetz gleich behandelt, wie es ihr Recht ist,“ erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „Die Mitgliedstaaten müssen besser werden, damit sich Beschuldigte über ihre Rechte im Klaren sind und die rechtliche Vertretung erhalten, die sie für einen gerechten und gleichberechtigten Zugang zur Justiz brauchen.

Der FRA-Bericht „Rights in practice: access to a lawyer and procedural rights in criminal and European Arrest Warrant proceedings“ (Rechte in der Praxis: Zugang zu einem Rechtsbeistand und Verfahrensrechte in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls) befasst sich mit der Frage, wie bestimmte grundlegende Verfahrensrechte in Strafverfahren in der Praxis geltend gemacht werden.

Die wichtigen Erkenntnisse umfassen:

  • Die Polizei belehrt Beschuldigte zwar über ihre Rechte, aber in völlig unterschiedlicher Weise. Dabei reicht das Spektrum von schriftlichen bis hin zu mündlichen Informationen, einschließlich Merkblättern, die möglicherweise schwer verständlich sind. Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass sich Beschuldigte genau über ihre Rechte im Klaren sind, und ihnen schriftlich und mündlich Informationen bereitstellen, sobald sie unter Verdacht geraten. Sie sollten dabei besonders auf Personen achten, die etwa aufgrund ihrer Sprache oder einer Behinderung Schwierigkeiten haben könnten.
  • Sehr häufig werden Beschuldigte über die gegen sie erhobenen Anschuldigungen nur minimal oder ungenau unterrichtet. Damit wird es für sie schwierig, sich selbst zu verteidigen. Die Polizei sollte Verdächtigte so bald wie möglich ordnungsgemäß, klar und umfassend über ihre Straftaten und über den Grund ihrer Festnahme informieren.
  • Auch das Recht auf einen Rechtsbeistand wird nicht immer unverzüglich und unmittelbar umgesetzt, insbesondere für Menschen, die inhaftiert wurden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass allen Beschuldigten unverzüglicher, unmittelbarer und vertraulicher Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährt wird, und zwar bevor inhaftierte Beschuldigte vernommen werden.
  • Bisweilen behandelt die Polizei Verdächtige als Zeugen oder befragt sie informell. Damit wird Verdächtigen das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten vorenthalten. Die Mitgliedstaaten sollten alle Verdächtigen als Verdächtige behandeln und auf diese Weise ihre Rechte wahren.

Der Bericht befasst sich darüber hinaus mit Europäischen Haftbefehlen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erlassen wurden. Hier haben Beschuldigte zusätzlich zu den oben beschriebenen Schwierigkeiten rechtliche Probleme, die sich daraus ergeben, dass zwei Länder am Verfahren beteiligt sind.

  • Aufgrund von Sprachschwierigkeiten ist es für Beschuldigte häufig schwierig, sich über ihre Rechte klar zu werden, wenn es um Haftbefehle und ihr Recht geht, in eine Verbringung ins Ausland zur Vernehmung einzuwilligen. Die Mitgliedstaaten sollten Übersetzungs- und Dolmetschdienste zur Verfügung stellen, damit Beschuldigte die gegen sie erhobenen Anschuldigungen sowie die Bedeutung und Konsequenzen des Europäischen Haftbefehls genau verstehen.
  • Beschuldigte haben häufig Probleme, in beiden Ländern eine rechtliche Vertretung zu erhalten. Dies kann mit Sprachschwierigkeiten sowie mangelnden Kenntnissen der Rechtssysteme anderer Länder seitens der Polizei und mit der mangelnden Bereitschaft, sich in die Kompetenzen eines anderen Landes einzumischen, zusammenhängen. Die Behörden des Landes, das den Haftbefehl vollstreckt, sollten die Beschuldigten unterstützen, damit ihnen in dem Land, das den Haftbefehl erlassen hat, das Recht auf Rechtsbeistand gewährt wird. Die Mitgliedstaaten könnten beim Erlass des Haftbefehls Verzeichnisse von Juristenvereinigungen zur Verfügung zu stellen.

Die FRA hat mehr als 250 Beschuldigte und Angehörige der Rechtsberufe in Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Österreich, Polen und Rumänien befragt. Zitate der Befragten finden sich im gesamten Bericht.

Die Europäische Kommission hat die FRA um diese Befragung gebeten. Sie ergänzt den ebenfalls heute von der Kommission vorgelegten Bericht zu der Frage, wie die EU-Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand umgesetzt haben. Außerdem ergänzt sie frühere Arbeiten der FRA zum Thema Recht auf Belehrung.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 642