Der Leitfaden Kinder ohne elterliche Fürsorge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem
eigenen angetroffen werden hat das Ziel, die Handlungsfähigkeit aller im Bereich Kinderschutz
tätigen Akteure zu stärken. Der Schutz dieser Mädchen und Jungen ist von höchster Bedeutung und
stellt für die EU-Mitgliedstaaten eine Verpflichtung dar, die sich aus dem internationalen und dem
europäischen Rechtsrahmen ableitet. Der vorliegende Leitfaden legt den Schwerpunkt auf Kinder,
die Opfer von Menschenhandel geworden sind oder Gefahr laufen, dies zu werden, indem auf die
Umsetzung der Ziele eingegangen wird, die in der Mitteilung der Kommission zur Berichterstattung
über die Folgemaßnahmen zur Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels von
2017 beschrieben wurden. Dabei werden ermittelte Muster beleuchtet, auch im Hinblick auf die
geschlechtsspezifischen Besonderheiten von Straftaten.