21
November
2011

Die Grundrechte von Migranten in einer irregulären Situation in der Europäischen Union

Der Schutz der Grundrechte von Migrantinnen und Migranten in einer irregulären Situation – also
Personen, die die Einreise-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbedingungen in der Europäischen Union (EU) nicht erfüllen, – stellt auch weiterhin eine Herausforderung für die EU und ihre Mitgliedstaaten dar.

Diese Migrantinnen und Migranten sind dem erhöhten Risiko der Ausbeutung ausgesetzt, da sie oft Defizite auf dem Arbeitsmarkt ausgleichen und gefährliche oder unwürdige Arbeiten verrichten. Auch ihre Wohnsituation kann aus verschiedenen Gründen prekär sein, und ihr Recht auf medizinische Versorgung ist nicht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise geschützt; das Recht auf Bildung für ihre Kinder ist nach wie vor nicht klar geregelt.

Zwar haben die EU-Mitgliedstaaten ein Recht auf Kontrolle der Einwanderung, dennoch darf die Nichteinhaltung der Zuwanderungsbestimmungen nicht dazu führen, dass diesen Migrantinnen und Migranten bestimmte, für alle Menschen geltende, Grundrechte entzogen werden. Dieser Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) befasst sich mit den rechtlichen und praktischen Herausforderungen, denen die EU-Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Grundrechte für Migrantinnen und Migranten in einer irregulären Situation gegenüberstehen. Zudem enthält der Bericht Empfehlungen zur Einbeziehung der Grundrechte in Politiken, Rechtsvorschriften und Verwaltungsabläufe, die Migrantinnen und Migranten in einer irregulären Situation betreffen.