Dezember
2012

Factsheet: Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen in der EU – Schritte zu mehr Gleichbehandlung

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist in der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) fest verankert und umfasst auch Bestimmungen für den Zugang zur Justiz.

Die Ergebnisse der FRA machen deutlich, dass es beim Zugang zur Justiz in der EU offenbar systembedingte Mängel gibt: Problematisch sind die Strukturen und Verfahren, mit denen Grundrechte geltend gemacht werden können, und die praktische Unterstützung von Opfern. So erklärte beispielsweise nahezu die Hälfte der befragten BeschwerdeführerInnen, dass sie keinerlei institutionelle Unterstützung bei der Frage erhalten hatten, wie eine Beschwerde einzureichen sei; rund ein Viertel der Befragten gab an, dass sie selbst sich nach dem/den entsprechenden Verfahren erkundigt hätten.