19
Juni
2015

Grundrechte an den Landgrenzen: Ergebnisse von ausgewählten EU Grenzübergangsstellen

Der Situation an Grenzübergangsstellen der Landgrenzen zur Einreise in die EU wird weniger Auf‑
merksamkeit gewidmet als der Lage an Europas südlichen Seegrenzen, wo das Leben von Migran‑
ten und Migrantinnen gefährdet ist. An den Landgrenzen werden die Grenzübertrittskontrollen von
Drittstaatsangehörigen im Allgemeinen routinemäßig durchgeführt und verlaufen ohne Zwischen‑
fälle. Die Forschungsarbeiten der FRA zeigen jedoch, dass es auch hier eine Reihe von Herausfor‑
derungen gibt, die die Grundrechte von Reisenden beeinträchtigen. Diese reichen von respektloser
Behandlung bis hin zur Nichterkennung von Personen, die Schutz benötigen. Solche Herausforde‑
rungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

Zusammen mit den beiden inhaltlich verwandten FRA‑Berichten über die Luftgrenzen und die südlichen Seegrenzen der EU sollen diese Zusammenfas‑ sung und der dazugehörende vollständige Bericht Fachleuten und EntscheidungsträgerInnen in der EU und den Mitgliedstaaten Informationen über die grundrechtlichen Herausforderungen zur Verfü‑ gung stellen, die an Landgrenzen auftreten können. Ein geschärftes Problembewusstsein dürfte auch dazu beitragen, bei Grenzschutzbeamten und -beamtinnen ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, was grundrechtliche Verpflichtungen für ihre tägliche Arbeit bedeuten. Dies könnte letzt‑ lich zu einer besseren Achtung der Grundrechte an den EU‑Außengrenzen führen.