EU-Rahmen für die UN-Behindertenrechtskonvention - Schutz

Mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention ist die EU die Verpflichtung eingegangen, dieses Übereinkommen in ihren Zuständigkeitsbereichen nach Maßgabe der EU-Verträge umzusetzen. Viele der Bereiche und Angelegenheiten, die in der UN-Behindertenrechtskonvention angesprochen werden, fallen in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten.

Wenn Sie Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaats der EU sind, wenn Sie in einem der Mitgliedstaaten leben oder in der EU ein Unternehmen führen, verleiht Ihnen die Europäische Union gewisse Rechte.

Der Schutz natürlicher Personen vor Verstößen gegen EU-Recht ist in erster Linie Sache der nationalen Überwachungsmechanismen und der Gerichte. Wenn Sie der Meinung sind, dass die nationalen Behörden diese Rechte nicht gewahrt haben, sollten Sie die Angelegenheit daher zunächst nationalen Stellen vortragen.

Betrifft Ihr Fall jedoch EU-Recht, das direkt auf Ihre Situation anwendbar ist, kann Ihnen unter Umständen auch die Europäische Union helfen.

Wie schützen die Mitglieder des EU-Rahmens Rechte, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben?

Mitglieder des EU-Rahmens wie das Europäische Parlament und der Europäische Bürgerbeauftragte können tätig werden.

Petitionen an das Europäische Parlament sind ein nützliches Instrument für Bürger, die eine formelle Anhörung durch die Einrichtungen der EU anstreben, und stellen eine direkte Beziehung zwischen den betreffenden Bürgern und ihren gewählten Vertretern her. Die Bürger haben ferner die Möglichkeit, das Parlament auf Verletzungen oder auf die fehlerhafte Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften hinzuweisen. Innerhalb des Europäischen Parlaments ist der Petitionsausschuss für Petitionen zuständig.

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Europäischen Union. Einzelne Bürger, die der Meinung sind, dass ein EU-Organ nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention handelt, haben das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, um Abhilfe zu verlangen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat Beschwerden im Zusammanhang mit Menschen mit Behinderungen bearbeitet, die die Barrierefreiheit von Gebäuden von EU-Einrichtungen, Gebärdendolmetschen bei Veranstaltungen, die Zugänglichkeit von Unterlagen auf Websites sowie Ansprüche gegenüber Krankenversicherungen von EU-Bediensteten, die Kinder mit Behinderungen haben, zum Gegenstand hatten.

Wenn Sie Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaats der EU sind oder in einem der Mitgliedstaaten ansässig sind, haben Sie die Möglichkeit, beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde einzureichen. Auch Unternehmen, Verbände und sonstige Stellen mit Geschäftssitz in der Union können Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat außerdem in 24 Sprachen eine erste Fassung einer leicht lesbaren Erläuterung seiner Tätigkeit und der Vorgehensweise bei der Einreichung einer Beschwerde veröffentlicht.

Das Europäische Behindertenforum (EDF) stellt Menschen mit Behinderungen, die der Meinung sind, persönlich diskriminiert zu werden, Informationen zur Verfügung, und es gibt diese an die zuständigen Verwaltungen und die breite Öffentlichkeit weiter.

Ferner leistet das Europäische Behindertenforum im Wege der Interventionen Dritter Unterstützung bei Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Europäischen Ausschuss für soziale Rechte.

Sonstiger Schutz nach EU-Recht

Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die Europäische Kommission zu wenden und sich über eine Maßnahme (Gesetz, Rechts- oder Verwaltungsvorschrift) zu beschweren, die Ihrer Meinung nach gegen Unionsrecht verstößt, oder wenn ein Mitgliedstaat Ihrer Meinung nach gegen EU-Recht verstößt, weil er eine bestimmte Maßnahme oder Vorgehensweise nicht eingeführt hat.

Wenn Sie keine Fachkenntnisse in EU-Recht besitzen, kann es für Sie unter Umständen schwierig sein, genau festzustellen, gegen welches Gesetz verstoßen wurde. Schnellen und informellen Rat bietet in diesem Fall in Ihrer Sprache der Dienst Ihr Europa - Beratung.

Schutz außerhalb des EU-Rechts

Außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts sind Ihre Rechte durch die Verfassung und das Recht Ihres Landes geschützt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Ihre Rechte in einem Zusammenhang verstoßen wurde, der nicht vom EU-Recht abgedeckt ist, müssen Sie Ihre Beschwerde an die zuständige nationale Stelle, entweder an die Regierung, die einzelstaatlichen Gerichte oder eine spezialisierte Menschenrechtsstelle richten.

Mithilfe des interaktiven Online-Informationstools können Sie die richtige Stelle finden, die Ihnen bei der Lösung Ihres grundrechtebezogenen Problems helfen kann.