Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Country
Germany

Artikel 2 (...) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 102 Die Todesstrafe ist abgeschafft.