Slobode
Članak 13 - Sloboda umjetnosti i znanosti
Slobodni su umjetnost i znanstveno istraživanje. Poštuje se akademska sloboda.
Section 105No member of a university may be required to participate in scientific or artistic work which conflicts with his/her conscience. Refusal to participate in such work shall not result in any disadvantage. However, the university member concerned must inform his/her superior of such refusal in writing.
§ 105Keine Universitätsangehörige und kein Universitätsangehöriger darf gegen ihr oder sein Gewissen zur Mitwirkung bei einzelnen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten verhalten werden. Aus einer Weigerung zur Mitwirkung darf ihr oder ihm kein Nachteil erwachsen. Die oder der betroffene Universitätsangehörige hat jedoch ihre oder seine Vorgesetzte oder ihren oder seinen Vorgesetzten von ihrer oder seiner Weigerung schriftlich zu informieren.