Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Ország
Austria

Artikel 11 (1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.