Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Land
Germany

Artikel 3 (...) (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (...)

Den Europæiske Unions charter om grundlæggende rettigheder