4. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Държава
Austria

Artikel 2 (1) Jedermann, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.

Харта на основните права на Европейския съюз