Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

País
Germany

Artikel 2 (...) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 102 Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Carta de los Derechos Fundamentales de la Unión Europea