Presseaussendungen

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Mehr als eine Million Menschen suchten im Jahr 2015 Zuflucht in der EU – fünfmal mehr als im Vorjahr. In ihrem Grundrechte-Bericht 2016 untersucht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) den Umfang und die Art dieser Herausforderung und nennt Maßnahmen, die die Achtung der Grundrechte innerhalb der EU gewährleisten sollen.
Press Release
Hasskriminalität gegen religiöse Minderheiten sowie Migranten und Migrantinnen sind heutzutage EU-weit an der Tagesordnung. Daher veröffentlicht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) heute einen EU-weiten Praxis-Leitfaden für die Bekämpfung von Hasskriminalität. Dieser Praxis-Leitfaden gibt einen Überblick über bewährte Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung von Hasskriminalität in den EU-Mitgliedstaaten. Er ist das Ergebnis der Tätigkeit der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Hassverbrechen und wird heute bei einer in Zusammenarbeit mit dem niederländischen Ratsvorsitz der EU organisierten Sitzung dieser Arbeitsgruppe vorgestellt.
Eine EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten kann dazu beitragen, das Asylantragsverfahren insgesamt zu verbessern, laut dem jüngsten Gutachten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Allerdings müssen weitere im Asylbereich geltende Gesetze und Zuständigkeiten in der EU sowie Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau beim Grenzschutz beachtet werden. Die FRA weist auf potenzielle Vorteile durch die Freisetzung von Ressourcen z. B. für die Prüfung begründeter Asylanträge hin, unterstreicht jedoch auch die Notwendigkeit wirksamer Grundrechtsgarantien.
Anlässlich des internationalen Tags zur Beseitigung der Rassendiskriminierung fordern die Leiter der wichtigsten zwischenstaatlichen Menschenrechtsinstitutionen Europas eine deutliche Antwort auf fremdenfeindliche Angriffe auf Migrantinnen und Migranten, Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge und appellieren an die Regierungen und Behörden, ihren diesbezüglichen internationalen Verpflichtungen nachzukommen.
In manchen Mitgliedstaaten ist Homosexualität in den Augen von Ärztinnen und Ärzten noch immer eine Krankheit und Transsexualität eine psychische Störung, so die Ergebnisse eines neuen Berichts der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Solche negativen Ansichten über Lesben, Schwule, Bisexuelle und trans* Personen (LGBT) in der Gesellschaft unter Berufsgruppen und politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern stehen den Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassverbrechen im Weg.
Der Grundrechtsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* Personen und Intersexuelle (LGBTI-Personen) hat sich in vielen EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich verbessert, wie die aktualisierte vergleichende rechtliche Analyse zum Rechtsschutz von LGBTI-Personen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) offenbart. In einigen Ländern verlaufen die Fortschritte jedoch langsamer und insbesondere trans* Personen und Intersexuelle haben mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Dies sowie die zwischen den EU-Mitgliedstaaten herrschenden Unterschiede beim Rechtsschutz für LGBTI-Personen verleihen der Notwendigkeit Nachdruck, die in diesem Bereich bestehenden Lücken zu schließen. Der von der Europäischen Kommission am 7. Dezember vorgelegte Maßnahmenkatalog zur Förderung der Gleichbehandlung von LGBTI-Personen (List of actions to advance LGBTI equality) unterstreicht ebenfalls die Notwendigkeit für einen verbesserten Grundrechtsschutz.
Jungen und Mädchen mit Behinderungen werden häufiger vernachlässigt und auch häufiger Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt als Kinder ohne Behinderungen. Außerdem greifen die existierenden Schutzmaßnahmen weniger für Kinder mit Behinderungen, da sie oft genau zwischen dem allgemeinen Schutz des Kindes und dem Schutz von Menschen mit Behinderungen fallen, offenbart der aktuelle Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Aus diesem Grund müssen Kinder mit Behinderungen im Rahmen nationaler Kinderschutzsysteme sowie politischer Strategien und Maßnahmen als eigene Zielgruppe Beachtung finden. Nur so können sie vollständig in die Gesellschaft integriert werden und ein gewaltfreies Leben führen.
Anlässlich des Weltkindertages legen die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Handbuch über die europarechtlichen Grundlagen im Bereich der Rechte des Kindes vor.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht heute ihren Bericht zu den geltenden gesetzlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten für Nachrichtendienste und ihren Überwachungsverfahren. Der Bericht hebt die Herausforderungen hervor, die sich aus dem Schutz der Bürger bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte, die den europäischen Gesellschaften zugrunde liegen, ergeben.
Hunderttausende Menschen werden in der EU jedes Jahr Opfer von Menschenhandel . Jedes sechste dieser Opfer ist ein Kind. Viele der betroffenen Kinder sind ohne elterliche Fürsorge und die für diese Minderjährigen geltenden Vormundschaftsregelungen führen oft dazu, dass die Kinder nicht angemessen unterstützt und geschützt werden, wie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem jüngsten Bericht feststellt.