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Sachverständige erörtern die methodischen Anforderungen in Bezug auf Kriminalitätsdaten

Am 21./22. November 2016 kam in Brüssel eine Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen sowie Vertretern der Mitgliedstaaten, der EU-Agenturen und zwischenstaatlicher Organisationen zusammen, um die methodischen Anforderungen an eine künftige Verbesserung der Erhebung von Kriminalitäts- und Strafverfolgungsdaten zu erörtern.

Die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede hinsichtlich der Definition der Kriminalität in den Rechtsvorschriften und der Datenerfassungssysteme stellen nach wie vor ein Problem für die Erarbeitung harmonisierter und vergleichbarer EU-Statistiken dar, die von politischen Entscheidungsträgern als Grundlage für auf Evidenzdaten basierende Entscheidungen herangezogen werden können.

Im Zuge der Veranstaltung sprach die Agentur über ihre Viktimisierungserhebungen und ihre jüngsten Berichte zum Thema Strafverfolgung. Die Europäische Kommission berichtete über ihre Absicht, 2017 einen neuen Aktionsplan für die Kriminalitätsstatistik für den Zeitraum 2016 bis 2020 vorzulegen, der auf den im Rahmen der vorangegangenen Aktionspläne für die Zeiträume 2006 bis 2010 und 2011 bis 2015 durchgeführten Arbeiten aufbauen wird.